Verantwortungsvolles Ehrenamt bei Gericht
Landkreis Emsland sucht Jugendschöffinnen und -schöffen
Meppen. Für Jugendliche und Heranwachsende, die sich vor Gericht verantworten müssen, sind die Jugendgerichte und Jugendkammern bei den Amtsgerichten und Landgerichten zuständig. Häufig sind Entscheidungen zu treffen, die erheblich in das Leben der jungen Menschen eingreifen. Hier kommt Laienrichtern eine wichtige Aufgabe zu. Die Jugendschöffinnen und -schöffen werden Richtern, wenn Jugendliche vor Gericht stehen, zur Seite gestellt. Sie sind den Berufsrichtern im Allgemeinen gleichgestellt. Jeder berufene Jugendschöffe wird zu nicht mehr als jährlich zwölf Sitzungen herangezogen. Sie werden für fünf Jahre bestimmt.
Die Wahlperiode der derzeitigen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen endet am 31. Dezember 2018. Für die neue Amtsperiode, die vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 andauert, wird beim Landkreis Emsland derzeit eine Vorschlagsliste erstellt. Die Bewerbungen für das Jugendschöffenamt an den Amtsgerichten Lingen, Meppen, Papenburg sowie am Landgericht Osnabrück werden gesammelt und dem Ausschuss für Jugendhilfe und Sport vorgelegt, der im Mai dieses Jahres die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen aufstellt. Die beschlossene Vorschlagsliste wird eine Woche öffentlich ausgelegt und anschließend den Schöffenwahlausschüssen bei den Amtsgerichten zugeleitet. Diese werden in der zweiten Jahreshälfte 2018 aus den Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen.
Bei der Vorschlagsliste sollen Frauen und Männer je zur Hälfte berücksichtigt werden. Für das Ehrenamt kann man vorgeschlagen werden oder sich direkt selbst bewerben.
Voraussetzungen für das Ehrenamt sind neben guten Deutschkenntnissen, um dem Verfahrensgeschehen uneingeschränkt folgen zu können, der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft, ein Wohnsitz im Landkreis Emsland sowie ein Alter zwischen 25 und 69 Jahren zum Zeitpunkt des Beginns der Wahlperiode am 1. Januar 2019.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und aufgrund des Sitzungsdienstes eine gute körperliche Verfassung. Wichtig ist das soziale Verständnis, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen. Die Jugendschöffen sollen auch zur Erziehung befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Juristische Fachkenntnisse sind für die Übernahme des Ehrenamtes nicht erforderlich.
Von einer Bewerbung ausgeschlossen sind zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten Verurteilte, Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat anhängig ist, sowie Religionsdiener und hauptamtlich in und für die Justiz tätige Personen.
Bewerbungen können bis zum 1. März beim Landkreis Emsland, Fachbereich Jugend, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, abgegeben werden.
Für Fragen steht beim Landkreis Emsland Ansprechpartnerin Edeltraud Landwehr unter der Telefonnummer 05931/441409 zur Verfügung.
Hier finden Interessierte ein Bewerbungsformular sowie weitere Informationen zum Download (pdf):