23.03.2020

Vogelgrippe: Ab dem 25. März gilt Stallpflicht im Emsland

Schutz von hiesigem Geflügel vor Vogelgrippe – H5N8-Virus im Umlauf

 

Meppen. Der Landkreis Emsland weist per Allgemeinverfügung an, sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) einzustallen. Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, den 25. März 2020, in Kraft und ist bis zum 31. Mai 2020 gültig. Aktueller Anlass ist das Auftreten der hochpathogenen Aviärer Influenza vom Subtyp H5N8 in einem Putenbestand im Landkreis Aurich.

 

„Der Influenzavirus des Subtyps H5N8 ist ein hochansteckender Erreger-Typus, der vermutlich durch Wildvögel verbreitet wird. Um eine Einschleppung in die hiesigen Nutztierbestände bestmöglich zu verhindern, haben wir uns entschlossen, bis auf Weiteres eine Stallpflicht anzuordnen“, erläutert Landrat Marc-André Burgdorf. Hintergrund sei, dass der Landkreis Emsland eine hohe Geflügeldichte aufweise und gleichzeitig als Wildvogeldurchzugs- und Rastgebiet für wildlebende Wat- und Wasservögel diene, so Burgdorf weiter.

 

Bei der Aviären Influenza handelt es sich um eine ansteckende und anzeigepflichtige Viruser-krankung des Geflügels und anderer Vogelarten, die hohe Tierverluste und damit große wirtschaftliche Schäden zur Folge haben kann. Die Vogelgrippe war zuletzt 2014 und 2017 in der Region ausgebrochen, auch damals wurde jeweils eine Aufstallungspflicht im Emsland verfügt. Weitere Informationen sind im Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter der E-Mail-Adresse veterinaeramt@emsland.de erhältlich.