23.02.2021

Vogelgrippe: Beobachtungsgebiet weiter vergrößert

Auch Eleonorenwald zählt dazu – Insgesamt 33 Betriebe betroffen

 

Meppen. Wegen eines weiteren Ausbruchs der hochansteckenden Geflügelgrippe im Landkreis Cloppenburg muss das Beobachtungsgebiet um die infizierten Bestände vergrößert werden. Neben bereits betroffenen Bereichen in den Samtgemeinden Herzlake und Werlte zählt künftig auch der Eleonorenwald in der Gemeinde Vrees (Samtgemeinde Werlte) zum Beobachtungsgebiet. Ab dem 25. Februar tritt die neue Allgemeinverfügung in Kraft.

 

Im erweiterten Beobachtungsgebiet liegen insgesamt vier Geflügel haltende Betriebe, darunter eine gewerbliche Tierhaltung mit 14.990 Legehennen und drei Hobbyhaltungen mit insgesamt 20 Stück Geflügel. Da bereits 29 Betriebe (davon 15 gewerbliche Tierhaltungen) mit 642.000 Stück Geflügel von der bestehenden Allgemeinverfügung betroffen sind, befinden sich nunmehr insgesamt rund 657.000 Stück Geflügel in 33 Betrieben im emsländischen Teil des Beobachtungsgebiets. Der Landkreis Emsland hat seine bestehende Allgemeinverfügung entsprechend geändert. Hintergrund für die Anpassung ist ein amtlich festgestellter Ausbruch der hochpathogenen Geflügelgrippe in der Gemeinde Garrel im Landkreis Cloppenburg am vergangenen Montag (22. Februar).

 

Unter anderem dürfen im Beobachtungsgebiet gehaltene Vögel sowie frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, aber auch Eier und sonstige vom Geflügel stammende Erzeugnisse das Beobachtungsgebiet nicht verlassen und auch nicht hinein transportiert werden. Tierhalter sind angehalten, besondere Hygienemaßnahmen zum Schutz des Bestandes einzuhalten.

 

Wird die Vogelgrippe in einem Betrieb festgestellt, legt die zuständige Behörde ein Gebiet um den Ausbruchsbetrieb mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Sperrbezirk fest sowie ein Beobachtungsgebiet. Der Radius von Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet zusammen ergibt einen Radius von mindestens 10 Kilometern um den Ausbruchsbetrieb.

 

Zudem weist der Landkreis Emsland darauf hin, dass die seit dem 15. November 2020 bestehende Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Kreisgebiet weiterhin gültig ist.

 

Alle Maßnahmen dienen dazu, die Weiterverbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.