Vogelgrippe in Putenhaltung in Lorup festgestellt
Knapp 20.000 Tiere betroffen – Aufstallungspflicht weiterhin notwendig
Lorup. In der Gemeinde Lorup (Samtgemeinde Werlte) wurden drei weitere Ausbrüche der hochpathogenen Geflügelpest (H5 N1) in einer Putenhaltung amtlich festgestellt. Es sind knapp 20.000 Tiere betroffen. Der Landkreis erlässt in diesem Zusammenhang eine Allgemeinverfügung, die am Samstag, 8. Mai, in Kraft tritt.
Die Bestände wurden inzwischen geräumt. Die bereits vom Landkreis Emsland zum 1. Mai aufgrund eines Vogelgrippebefalls in einem Putenbestand in Lorup und zuletzt in Börger (Samtgemeinde Sögel) veranlassten Maßnahmen wie die Einrichtung eines Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebiets haben weiterhin Bestand. Beide bestehenden Restriktionsgebiete sind vor dem Hintergrund des aktuellen Befalls geringfügig erweitert worden. Im Sperrbezirk sind weiterhin 59 gewerbliche Betriebe mit etwa 1,53 Mio. Geflügel sowie 27 Hobbybetriebe mit rund 815 Stück Geflügel betroffen. Im Beobachtungsgebiet befinden sich 131 gewerbliche Betriebe mit rund 3,9 Mio. Stück Geflügel und 185 Hobbyhaltungen mit über 3000 Stück Geflügel.
Im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet ist jeglicher Transport von lebendem Geflügel und von Eiern verboten. Für den Sperrbezirk wurde zudem ein Wiedereinstallungsverbot für Truthühner (Puten) haltende Betriebe angeordnet. Darüber hinaus gilt im festgelegten Sperrbezirk ein Verbot der Teilausstallung von Geflügel.
Daneben werden epidemiologische Ermittlungen vorgenommen, um die Ursache sowie weitere Kontaktbetriebe festzustellen. Tritt 21 Tage nach der Reinigung des betroffenen Betriebs kein neuer Fall auf, kann der Sperrbezirk aufgehoben werden. Das Gebiet wird dann Teil des Beobachtungsgebietes, das frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden kann.
Die aktuell bestehende Aufstallungspflicht, die der Landkreis Emsland zum Schutz vor einer Einschleppung des hochansteckenden Erregers in Haus- und Nutzgeflügelhaltungen im November 2020 angeordnet hatte, wird weiterhin als notwendige Vorsorgemaßnahme betrachtet und bleibt daher bestehen.