11.02.2022

Vogelgrippe in Spahnharrenstätte festgestellt

Etwa 90.000 Tiere in Betrieb betroffen – Restriktionszonen eingerichtet

 

Spahnharrenstätte. In der Gemeinde Spahnharrenstätte (Samtgemeinde Sögel) ist das hochpathogene Influenza A Virus des Subtyps H5N1 in einem Masthähnchenbestand nachgewiesen worden. Der Landkreis Emsland wird nunmehr die entsprechenden Maßnahmen zur Räumung des Bestandes umsetzen und die Hähnchen tierschutzkonform töten. Rund 90.000 Tiere sind betroffen. Nachfolgend wird der Betrieb gereinigt und desinfiziert.

 

Bei Eigenkontrollen war die Infektion im betroffenen Tierbestand zunächst festgestellt worden, bevor amtliche Proben diesen Verdacht erhärtet haben.

 

Ist die Vogelgrippe in einem Betrieb amtlich festgestellt worden, so sind Restriktionszonen einzurichten. Diese bestehen aus einer Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) von mindestens 3 km Radius um den Ausbruchsbetrieb und einer Überwachungszone (früher Beobachtungsgebiet) von mindestens 10 km um den Ausbruchsbetrieb.

 

Von den jetzt durch den Landkreis Emsland in einer tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung festgelegten Restriktionszonen (Schutz- und Überwachungszone) sind insgesamt 278 Betriebe, davon 172 gewerbliche Betriebe, mit insgesamt über 5.15 Mio. Geflügel betroffen. Die Allgemeinverfügung tritt am Dienstag, 15. Februar, in Kraft. Im Einzelnen befinden sich 28 gewerbliche Betriebe mit rund 990.507 Stück Geflügel sowie zehn Hobbybetriebe mit 182 Stück Geflügel in der Schutzzone. In der Überwachungszone liegen 144 gewerbliche Betriebe mit über 4,1 Mio. Stück Geflügel sowie 96 Hobbyhalter mit rund 4.000 Stück Geflügel. Auf Grund der Lage des Ausbruchsbetriebs ist der angrenzende Landkreis Cloppenburg von der Überwachungszone ebenfalls betroffen.

 

In der Schutzzone ist jeglicher Transport von lebendem Geflügel und von Eiern verboten. Darüber hinaus gilt im gesamten Restriktionsgebiet weiterhin die allgemeine Aufstallungspflicht für Geflügel, die im Landkreis Emsland seit November 2021 angeordnet ist. Zudem sind die tierhaltenden Betriebe zur Eigenüberwachung angehalten und sollen einmal täglich ihre Tierbestände auf Veränderungen überprüfen. Besondere Hygienemaßnahmen zum Schutz der Tiere sind ebenfalls einzuhalten.

 

Daneben werden durch den Landkreis Emsland epidemiologische Ermittlungen vorgenommen, um Ein- und Austragungswege des Erregers des betroffenen Betriebes sowie gefährdete Kontaktbetriebe festzustellen. Tritt 21 Tage nach der Reinigung und Desinfektion der Stallungen des betroffenen Betriebes in der näheren Umgebung kein neuer Fall auf, kann die Schutzzone aufgehoben werden. Das Gebiet wird dann Teil der Überwachungszone, die frühestens 30 Tage nach Inkrafttreten der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung wieder aufgehoben werden kann.

 

Bereits Anfang Januar mussten in der Gemeinde Lähden (Samtgemeinde Herzlake) aufgrund eines Vogelgrippeausbruchs in einem Betrieb rund 35.600 Stück Geflügel gekeult werden.

Das Virus ist für den Menschen nach bisherigen Erkenntnissen weitgehend ungefährlich.

 

Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung einschließlich der Darstellung der Restriktionszonen sind ab Wochenanfang (KW 7) auf der Homepage des Landkreis Emsland unter www.emsland.de veröffentlicht.