09.09.2022

Vogelgrippe: Weiterer Ausbruch in Gemeinde Twist

Etwa 19.000 Tiere betroffen – Landkreis Emsland erlässt Allgemeinverfügung

 

Twist. Neben einem am 1. September amtlich bestätigtem Vogelgrippefall in Haren, bei dem rund 41.000 Hühner betroffen waren, ist im Landkreis Emsland ein weiterer Ausbruch in der Gemeinde Twist festgestellt worden. Der betroffene Betrieb liegt in der Nachbarschaft des Erstausbruchs. Etwa 19.000 Puten wurden in dem Mastbetrieb gehalten, die nun getötet werden mussten.

 

Am 9. September lagen die amtlichen Befunde des Friedrich-Löffler-Institutes vor, die bestätigten, dass es sich bei dem Ausbruch in der Gemeinde Twist um das hochpathogene Influenzavirus H5 N1 handelt.

 

Der Landkreis Emsland hat vor diesem Hintergrund eine Allgemeinverfügung erlassen, die am 10. September in Kraft tritt. Mit ihr werden wie im ersten Fall entsprechende Maßnahmen zum Schutz weiterer Bestände vor der Vogelgrippe festgelegt. So sind um den Ausbruchsbetrieb im Radius von 3 km eine Schutzzone (früher Sperrbezirk) und im Radius von 10 km eine Überwachungszone (früher Beobachtungsgebiet) eingerichtet worden. Die kleinere Schutzzone ist ein Teilgebiet der größeren Überwachungszone. Wegen der räumlichen Nähe zu dem vorangegangenen Ausbruch im Stadtbereich Haren, ändert sich der Zuschnitt der Restriktionszonen nur geringfügig.

 

In der Schutzzone sind 19 gewerbliche Betriebe mit insgesamt 612.477 Tieren und 16 Hobbyhaltungen mit insgesamt 231 Tieren betroffen. Die Maßnahmen in der Überwachungszone gelten für 92 gewerbliche Betriebe mit über 4 Mio. Tieren und 89 Hobbyhaltungen mit insgesamt 1.541 Tieren.

 

Die Verbreitung der Geflügelpest auf andere Bestände erfolgt insbesondere durch den Handel mit betroffenen Tieren, deren Eiern oder sonstigen Produkten. Eine Verbreitung kann auch indirekt erfolgen, z. B. durch verunreinigte Fahrzeuge, Personen, Geräte, Verpackungsmaterial, Kontakt zu Wildvögeln usw.

Somit ist in der Schutzzone und der Überwachungszone jeglicher Transport von lebendem Geflügel und von Eiern verboten. Ebenfalls wurde die Teilausstallung für Geflügel untersagt. Weiterhin wurde die Aufstallung des Geflügels in den beiden Restriktionszonen verfügt. Die besondere Beachtung von Hygienemaßnahmen wurde ebenfalls angeordnet. Die Schutzzone enthält teilweise weitergehende Maßnahmen als die Überwachungszone. Um einer Virusverschleppung aus infizierten Beständen vorzubeugen, sind die genannten Maßnahmen konsequent durchzuführen.

 

Nach der Räumung des Ausbruchbestandes wird der betroffene Betrieb gereinigt und desinfiziert. Tritt 21 Tage nach der Reinigung des betroffenen Betriebs kein neuer Fall auf, kann die Schutzzone aufgehoben werden. Das Gebiet wird dann Teil der Überwachungszone, die frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden kann.

 

Darüber hinaus ist der Landkreis Emsland durch einen Ausbruch von Geflügelgrippe in Menslage im Landkreis Osnabrück betroffen. Ein Teil der Überwachungszone rund um den Ausbruchsbetrieb befindet sich in der Samtgemeinde Herzlake. Auch hier regelt eine Allgemeinverfügung des Landkreises Emsland entsprechende Schutzmaßnahmen, die eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe verhindern sollen.