Vogelgrippe: Abnahme des gereinigten Betriebs
Meppen. Unmittelbar nach der Räumung des Ausbruchsbetriebs in Herzlake wurde mit dessen Grobreinigung und Vordesinfektion begonnen, um ein weiteres Ausbreiten der Vogelgrippe zu verhindern. Die Abnahme dieser Maßnahmen durch den Landkreis Emsland ist für heute vorgesehen.
Somit können frühestens ab heute in 21 Tagen die Aufhebungsuntersuchungen im Sperrbezirk, der in einem 3-km-Radius um den Ausbruchsbetrieb verläuft, durchgeführt werden. In 23 Betrieben, die zum Zeitpunkt des Vogelgrippeausbruchs etwa 33.800 Stück Geflügel hielten, hat der Landkreis Emsland bereits amtliche Proben genommen. Die Untersuchung der Proben führt das Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) durch. Sollten sich bei diesen Untersuchungen keine weiteren Befunde auf Vogelgrippe ergeben, kann der Sperrbezirk voraussichtlich in der 34. Kalenderwoche aufgehoben werden. Das Gebiet wird dann Teil des Beobachtungsgebietes.
Für das Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 10 km läuft die Frist zur Aufhebung in frühestens 30 Tagen nach Abnahme des Betriebs ab. Auch hier gilt die Voraussetzung, dass keine weiteren Fälle von Vogelgrippe auftreten.
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