16.12.2014

Vogelgrippe: Landkreis erinnert an Schutzvorkehrungen

Virusbefall im Raum Cloppenburg veranlasst zu neuem Aufruf – Keine Entwarnung

Meppen. Der Landkreis Emsland erinnert vor dem Hintergrund des jüngsten Falls von Vogelgrippe im Landkreis Cloppenburg an die Aufstallungspflicht für Geflügel. Die Ende November vom Landkreis ausgesprochene Aufstallungsverfügung für freilaufende Tiere gelte noch immer, betont der Landkreis. Sie sollte im eigenen Interesse von den Tierhaltern dringend befolgt werden. Der erneute Fall zeige, dass das Risiko eines Vogelgrippebefalls noch immer bestehe und keine Entwarnung gegeben werden könne.

Darüber hinaus weist der Landkreis Emsland auf die genaue Einhaltung der so genannten Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter hin, zu denen u. a. die Verwendung von Schutzkleidung beim Kontakt mit den Tierbeständen sowie ein begrenzter Personenverkehr zählen.

Im Landkreis Cloppenburg ist das Vogelgrippevirus vom Typ H5N8 in einem Putenbestand mit insgesamt rund 19.000 Tieren aufgetreten. Es ist beabsichtigt, diese Tiere tierschutzgerecht zu töten. Der Landkreis Emsland wird den weiteren Verlauf des Seuchengeschehens genauestens beobachten.