21.11.2014

Vogelgrippe: Landkreis spricht Aufstallungsverfügung aus

Meppen. Der Landkreis Emsland hat – nachdem heute in der niederländischen Provinz Overijssel und damit in seiner unmittelbaren Umgebung weitere Verdachtsfälle von Geflügelpest aufgetreten sind – ein Aufstallungsgebot für Geflügel ausgesprochen.
Der Landkreis Emsland erlässt die Verfügung in Abstimmung und gemeinsam mit dem Landkreis Grafschaft Bentheim. Alles Geflügel ist danach unverzüglich aufzustallen oder zumindest unter einer sogenannten Schutzvorrichtung unterzubringen. Darunter ist eine Vorrichtung zu verstehen, die oben aus einem Dach oder einer Plane besteht und die an den Seiten gegen das Eindringen von Wildvögeln, z.B. durch Netze, gesichert ist.
Näheres ist der Allgemeinverfügung des Landkreises zu entnehmen, die dieser auf seiner Homepage eingestellt hat.