„Von seinem Stimmrecht Gebrauch machen“
Wahlaufruf zum 12. September – Einige Bürgermeister, Räte und Kreistag sind neu zu bestimmen
Meppen. Alle fünf Jahre werden in Niedersachsen die Abgeordneten für die Kommunalvertretungen, also u. a. Kreistage, Stadt-, Samtgemeinde- und Gemeinderäte sowie Ortsräte, gewählt. Am Sonntag, 12. September, ist es wieder soweit: Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Emsland sind aufgerufen, ihre Stimme in einem der insgesamt 327 Wahllokale abzugeben. „Ich appelliere an alle Bürger, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Insbesondere mit den Kommunalwahlen werden die Weichen für die Politik gestellt, die konkret vor Ort die Lebensbedingungen bestimmt“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf.
Im Emsland werden zusätzlich neun Hauptverwaltungsbeamtinnen und –beamte in einer Direktwahl gewählt. Dies gilt für die Städte Meppen und Papenburg, die Samtgemeinden Herzlake, Freren, Sögel, Werlte und Lengerich sowie in den Gemeinden Emsbüren und Geeste. Der Landkreis Emsland ist verantwortlich für die Durchführung der Kreistagswahl. Die emsländischen Kommunen führen die Bürgermeisterinnen- und Bürgermeisterwahl sowie die Wahlen der Stadt-, Samtgemeinde- und Gemeinderäte durch.
Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Der Stimmzettel für die Kreistagswahl ist je nach Wahlbereich bis zu 62 cm breit. 269.236 Wählerinnen und Wähler sind zur Teilnahme an der Kreistagswahl berechtigt. Jede Wahlberechtigte/jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen, die er oder sie entweder einem einzigen Bewerber/einer Bewerberin oder einer Gesamtliste geben kann. Die Stimmen können aber auch auf mehrere Bewerberinnen/Bewerber oder Gesamtlisten verteilt werden.
Welche Wahllokale aufgesucht werden müssen, ist den Wahlbenachrichtigungskarten zu entnehmen, die durch die Gemeinden versandt wurden. Wahlberechtigt sind alle Deutschen oder Staatsangehörige anderer EU-Staaten, die am Wahltag das 16 Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet ihren Wohnsitz haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Die letzte Kreistagswahl im September 2016 brachte 149.527 von insgesamt 261.809 wahlberechtigten Wählerinnen und Wähler zur Stimmabgabe an die Urnen. Die Wahlbeteiligung erreichte damit 57,11 Prozent; 13,59 Prozent gaben ihre Stimme damals per Briefwahl ab.
Weitere Informationen sind im Internet unter www.emsland.de sowie www.landeswahlleiter.niedersachsen.de zu finden.