28.07.2016

Wahlausschuss: Korrektur zur Berichterstattung


Meppen. Zur heutigen Berichterstattung auf der Kreisseite der emsländischen NOZ-Ausgaben sind aufgrund der hohen Bedeutung der Kommunalwahl Korrekturen erforderlich. Darauf weist der Kreiswahlleiter hin.

Insbesondere geht es um die Zahl der Bewerber in den einzelnen Wahlbereichen. Hier ist im Wahlbereich 4 ein FDP-Kandidat genannt worden, es handelt sich aber um zwei Bewerber. Im Wahlbereich 5 sind es statt der veröffentlichten vier SPD-Kandidaten tatsächlich zehn Kandidaten. Statt der genannten 8 SPD-Bewerber treten im Wahlbereich 6 insgesamt zehn Bewerber an. Darüber hinaus werden zwei FDP-Kandidaten erwähnt, richtig ist ein Kandidat. Hier sollte im Interesse der betroffenen Parteien eine Korrektur erfolgen.

Zu betonen ist, dass die Listen, die den Mitgliedern des Kreiswahlausschusses vorlagen, alle korrekt waren und über diese Listen ein einstimmiger Beschluss über die Wahlvorschläge gefasst wurde. Gleichwohl wich die vorgetragene Liste in fünf Fällen von den Angaben in den Listen der Ausschussmitglieder ab. Die Abweichungen konnten aber sofort in der Sitzung eindeutig geklärt werden. Damit sind in keiner Weise schwerwiegende Fehler unterlaufen, die grundsätzlich das Vertrauen in die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl erschüttern. Eine rechtskonforme Abstimmung der Wahlbereiche konnte ausdrücklich durchgeführt werden.

Darüber hinaus ist anzumerken, dass die Kandidaten nicht in Wahlkreisen, sondern in Wahlbereichen antreten. Zudem konnte die Liste der Wählergemeinschaft Bürgernah Meppen nicht zugelassen werden, weil Unterstützungsunterschriften fehlten. Die Darstellung im Artikel, dies sei geschehen, weil sie zu spät eingereicht worden war, ist unrichtig. Auch handelt es sich um insgesamt 304 Bewerber in den zehn emsländischen Wahlbereichen; hier liegen unterschiedliche Angaben im Artikel vor.