06.08.2013

Wasseruntersuchung gibt Aufschluss

Bleibelastung: Probenahme-Sets beim Landkreis Emsland erhältlich
 
Meppen. Ab dem Stichtag 1. Dezember 2013 gilt ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser. Bleirohre gehören damit praktisch der Vergangenheit an. Um den Austausch von Wasserleitungen aus Blei in Privatgebäuden zu unterstützen, bietet das Land Niedersachsen beispielsweise für Familien mit Kindern und jungen Frauen die Möglichkeit, ihr Trinkwasser kostenfrei auf seinen Bleigehalt testen zu lassen. Andere Haushalte können gegen einen geringen Kostenbeitrag teilnehmen. Beim Landkreis Emsland sind für diese Untersuchung Probenahme-Sets samt schriftlicher Gebrauchsanleitung erhältlich.

Die Wasserproben gehen per Post an das Labor des Niedersächsischen Landesgesundheitsamts, das dann die jeweilige Bleikonzentration ermittelt. Bei auffälligen Werten steht das Gesundheitsamt des Landkreises Emsland gern mit Rat zur Seite.

Trinkwasser wird besonders streng überwacht. In Niedersachsen ist das von den Wasserversorgern gelieferte Trinkwasser in der Regel von sehr guter Qualität. Es kann sich jedoch durch alte Bleileitungen in Hausinstallationen nachträglich mit Blei anreichern. Um die Bevölkerung vor der schädlichen Wirkung von Blei zu schützen, hat der Gesetzgeber den Grenzwert für Blei im Trinkwasser schrittweise über die vergangenen zehn Jahre gesenkt. Ab dem 1. Dezember 2013 wird er nun mit 10 µg/l so niedrig liegen, dass praktisch keine Bleirohre mehr in der Hausinstallation vorhanden sein dürfen.

Bleileitungen wurden teilweise bis in die Mitte der 70er Jahre verbaut. Erst ab 1973 sollten sie nicht mehr verwendet werden. Damit ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich lediglich in Gebäuden, die in den Jahrzehnten davor errichtet wurden, Bleirohe befinden.

Blei kann schädigend auf das Nervensystem wirken. Kinder sind in besonderer Weise betroffen, da sich deren Nervensystem noch entwickelt. Eine erhöhte Bleibelastung kann die kindliche Entwicklung, das Lernvermögen und die Intelligenz einschränken. Vielen Eltern ist das gesundheitliche Risiko durch eine Bleibelastung nicht bewusst oder sie wissen nicht, welcher Art ihre Hausinstallation ist, so dass die Notwendigkeit eines Austausches gar nicht erkannt werden kann.

Nähere Informationen sowie ein Probenahme-Set sind beim Landkreis Emsland, Ansprechpartnerin Inga Schwennen, unter der Telefonnummer 05931/442201 und der E-Mail-Adresse inga.schwennen@emsland.de erhältlich. Um Hausbesitzer aber auch Mieter über die Problematik und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zu informieren, bietet das Niedersächsische Landesgesundheitsamt auf seiner Internetseite (www.nlga.niedersachsen.de) ausführliche Informationen zum Thema an.