24.05.2013

Weiterer Fall von milder Vogelgrippe im Emsland

Neues Sperrgebiet eingerichtet

Meppen. Ein weiterer Fall von milder Vogelgrippe ist im Landkreis Emsland aufgetreten. Bei Eigenkontrollen wurde in einem weiteren Stall mit über 10.000 Legehennen im Landkreis Emsland die milde Form der Vogelgrippe (Typ H7) festgestellt. Die Tiere müssen nun tierschutzgerecht getötet werden. Für Menschen besteht keine Gefahr.

Wie bereits Anfang Mai, als ein erster Fall im Landkreis Emsland festgestellt worden war, sind die notwendigen Maßnahmen für ein niedrig pathogenes Influenzageschehen sofort eingeleitet worden. Demnach wird ein Sperrgebiet von einem Kilometer um den Ausbruchsbetrieb errichtet. In diesem Sperrgebiet liegt auch der Stall, der zunächst betroffen war. Nach derzeitigem Erkenntnisstand handelt es sich nicht um Kontaktbestände. In dem neu zu errichtenden Sperrgebiet befinden sich neben dem aktuell betroffenen Bestand zwei weitere Geflügelhaltungen. Es handelt sich hierbei um Kleinstbestände.

Geflügel darf im Sperrgebiet nicht transportiert werden. Gibt es 21 Tage nach Reinigung und Desinfektion des Betriebes keinen neuen Fall, können diese Maßnahmen wieder aufgehoben werden. Weiterhin werden epidemiologische Ermittlungen durchgeführt, um gegebenenfalls die Ursache sowie Kontaktbetriebe festzustellen.