Windenergie: Belastungen der Bevölkerung im Blick
Landkreis Emsland stellt Planungen vor – Umsetzung neuer Vorgaben
Meppen. Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) hat der Bund den Ländern 2022 verbindliche Ziele zur Flächenbereitstellung für die Windenergienutzung an Land auferlegt. Für Niedersachsen sind daher bis Ende 2027 in einem ersten Schritt 1,7 % und bis Ende 2032 in einem weiteren Schritt insgesamt 2,2 % der Landesfläche für die Windenergienutzung verbindlich auszuweisen. Für den Landkreis Emsland bedeutet dies, dass insgesamt 3,07 % (8.860 ha) der Flächen für die Windkraft vorzuhalten sind.
Mit dem im Entwurf vorliegenden „Niedersächsischen Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (NWindBG)“ wird den Trägern der Regionalplanung – und damit auch dem Landkreis Emsland – auferlegt, die entsprechenden Flächen auszuweisen. „Erste Planungen für das Regionale Raumordnungsprogramm, Teilbereich Windenergie, mit denen wir die Umsetzung unserer Flächenvorgaben für 2032 anstreben, haben wir jetzt im Ausschuss für Kreisentwicklung vorgestellt und öffentlich verfügbar gemacht“, erläutert Landrat Marc-André Burgdorf.
Der Landkreis habe bereits in der Vergangenheit umfangreiche Flächen für die Windenergie ausgewiesen und stehe auch dem weiteren Ausbau erneuerbarer Energien positiv gegenüber. 3,07% (8.860ha) sei jedoch eine Größenordnung, die das Emsland vor große Herausforderungen stelle, so der Landrat weiter. „Bei diesem überaus anspruchsvollen Flächenziel war es das wichtigste Ziel unserer Planung, die Belastungen im Kreisgebiet bestmöglich zu verteilen und insbesondere die Abstände von Windenergieanlagen zu Wohnhäusern möglichst groß und verlässlich zu belassen“, führt Burgdorf aus.
Gemeinsam mit der Planungsgruppe Umwelt GbR (Hannover) hat der Landkreis Emsland nunmehr eine regionale potenzielle Flächenkulisse erarbeitet, die als einen wesentlichen Aspekt der Planung 1.000 m Abstand von Windkraftanlagen zu Wohngebieten und überwiegend dem Wohnen dienenden Gebieten (im Zusammenhang bebaut) sowie 700 m Abstand zur Bebauung im Außenbereich vorsieht. Der Abstand zur Wohnbebauung im Innenbereich bleibt damit unangetastet, der zu Einzellagen im Außenbereich verringert sich um 100 m. „Wir wollen die Bevölkerung vor Belastungen wie Lärm und Schattenwurf schützen, daher haben wir hier nur moderate Anpassungen vorgenommen, um die vorgegebenen Flächenziele erreichen zu können“, unterstreicht Burgdorf.
Damit dieses Abstände verlässlich sind, wendet der Landkreis Emsland im Gegensatz zum Land, das das Rotor-Out-Prinzip nutzt (nur die Masten der Windenergieanlagen müssen innerhalb der Gebietskulisse liegen), bei den Planungen das Rotor-In-Prinzip an, bei dem alle beweglichen Teile einer Anlage innerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete liegen müssen. Gleichzeitig führt die Anwendung dieses Prinzips allerdings dazu, dass das kreisweit auszuweisende Flächenziel mit gut 12.000 ha größer als vorgegeben ausfällt (knapp 4,7 % der Kreisfläche). „Wir sehen die Landesvorgaben für den Landkreis Emsland wegen ihres großen Flächenbedarfs durchaus kritisch, wollen aber – um die so genannte Super-Privilegierung zu vermeiden – letztlich einen bestmöglichen Umsetzungsentwurf vorlegen“, betont Burgdorf. Denn: Werden die Vorgaben erreicht, entfällt künftig die bisherige Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich. „Im Umkehrschluss tritt jedoch bei Verfehlen der Flächenziele eine so genannte ‚Privilegierung Plus‘ ein. Dann wären Windenergievorhaben im gesamten Außenbereich zulässig, was zu einem ungesteuerten Wildwuchs von Windkraftanlagen führen könnte“, erläutert der zuständige Dezernent Dr. Michael Kiehl.
Dies gelingt jedoch nur, wenn auf die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie im Wald sowie in Landschaftsschutzgebieten nicht pauschal verzichtet wird. Entsprechend geeignete Flächen wurden unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange identifiziert. Darüber hinaus berücksichtigt die jetzt vorliegende Planung, dass die „Verspargelung“ der Landschaft vermieden wird, die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden aber weiterhin gegeben sind. Zudem sind auch die Städte und Gemeinden bei der Entwicklung der Planung mit ins Boot geholt worden.
Der entsprechende Planentwurf mit potenziellen Flächen wurde am Montag (15. April) dem Kreisentwicklungsausschuss vorgestellt. Auch die Öffentlichkeit kann sich auf den Internetseiten des Landkreises Emsland über das Vorhaben informieren. Im Sommer 2024 soll nach Kreistagsbeschluss am 17. Juni 2024 das formelle Beteiligungsverfahren eingeleitet werden. Die Fertigstellung des sachlichen Teilprogramms Windenergie wird für Anfang 2025 angestrebt.
Aktuell sind 1,52 Prozent der Kreisfläche für die Windenergie ausgewiesen, das sind insgesamt 4389 ha. Derzeit sind 560 Windenergieanlagen realisiert, die eine Leistung von 1,13 Gigawatt ins Netz einspeisen (Stand 2022).