Windenergieplanung rechtmäßig
Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt Raumordnungsprogramm des Landkreises Emsland
Meppen. Die Planungen des Landkreises Emsland zur Windenergie hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seiner Verhandlung am gestrigen Donnerstag (15. März) bestätigt. Die Teilfortschreibung Energie des Regionalen Raumordnungsprogrammes des Landkreises Emsland weise keine Mängel auf, hielt das Gericht fest.
Das Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht wurde durch die Firma Biosolid, Freren, angestrengt. Das Unternehmen hatte bemängelt, dass eine Fläche in Freren nicht für die Windenergienutzung durch den Landkreis Emsland vorgesehen wurde. Im Kern ging es dabei um die Frage, ob es sich bei dieser Fläche auf dem ehemaligen Bundeswehrdepot in Freren um Wald handelt.
Die Richter bestätigten in der mündlichen Verhandlung und im späteren Urteil, dass der Kreis mit seinen Planungen richtig liege. Es handelt sich bei der Fläche um Wald. Es sei auch nicht zu beanstanden, dass innerhalb des Planungskonzeptes Waldflächen von der Bebauung mit Windenergieanlagen freigehalten werden. „Ich bin sehr froh, dass das OVG unser Planungskonzept bestätigt hat. Dies gibt dem Beschluss des Kreistages, den folgenden gemeindlichen Planungen und unserer Arbeit als Verwaltung die erforderliche Sicherheit“, betonte Baudezernent Dirk Kopmeyer im Anschluss an die Verhandlung.