Winter: "Vorgehen mit Augenmaß erforderlich"
Landrat bezieht Stellung zu Äußerung von Norbert Knape
Meppen. Die Pressemitteilung von Nobert Knape im Namen des Kreisvorstandes Bündnis 90/Die Grünen verzichtet gänzlich auf die Darstellung sachlicher Inhalte. Zunächst ist Herrn Knape bekannt, dass der Landkreis eine Nutzungsuntersagung geprüft, aus nachvollziehbaren Gründen zum jetzigen Zeitpunkt zwar verworfen hat, aber diese für die Zukunft nicht ausschließt. Die gerichtliche Auseinandersetzung ist noch nicht abgeschlossen; es ist gegenwärtig zumindest möglich, dass das weitere gerichtliche Verfahren die Genehmigung des Landkreises für die Stallbauten bestätigt.
Blinder Aktionismus nützt hier keinem. Ich betone, dass der Landkreis Emsland den Betreiber der Anlage darauf hingewiesen hat, dass er keine Neueinstallungen vornehmen darf. Aber die Aufsichtspflicht des Landkreises, nach der Herr Knape ruft, rechtfertigt bei einem Zuwiderhandeln nicht, vorschnell und unüberlegt zu reagieren. Ein verhältnismäßiges Vorgehen kann von dem Landwirt erwartet werden. Herr Knape scheint bei seiner Forderung an den Landkreis, hier entschieden durchgreifen zu müssen, vollständig aus den Augen zu verlieren, dass die Existenz eines Landwirts und seiner Familie von diesem Stallbau abhängt. Der wirtschaftliche Schaden bei einer Zwangsanordnung wäre für den Landwirt vernichtend. Der Aspekt des Tierschutzes, der hier ebenfalls berücksichtigt werden muss, verbietet das geforderte harte Durchgreifen ebenfalls. Eine Zwangsanordnung zu diesem Zeitpunkt würde konkret das Töten von tausenden von Tieren zur Folge haben. Können Bündnis 90/Die Grünen das wollen?
Derzeit läuft die Beschwerde des Landwirts vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg gegen die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs, den der NABU gegen die aus Sicht des Landkreises korrekt erteilte Genehmigung der Mastställe eingelegt hatte. Auch über die Genehmigung für den Bau der Ställe und ihre Rechtmäßigkeit ist noch keine verbindliche Aussage getroffen worden. Da vermutlich in Kürze mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg über die Beschwerde des Landwirts zu rechnen ist, wird dies weitere Klarheit in das Verfahren bringen.