24.06.2022

„Wollen Kommunen finanziell entlasten“

Überschuss im Jahresabschluss – Insgesamt rund 3,8 Mio. Euro für Städte, Samtgemeinden und Gemeinden

 

Meppen. „Sollten sich nach dem Jahresabschluss für den Haushalt 2021 Gestaltungsspielräume ergeben, wollen wir die emsländischen Kommunen finanziell entlasten“. Diese Ankündigung, die Landrat Marc-André Burgdorf bereits im vergangenen Jahr geäußert hatte, macht er nun wahr: Der vorläufige Jahresabschluss 2021 steht und weist „freie“ Mittel in Höhe von insgesamt rund 16,4 Mio. Euro aus. Abzüglich der Kreditplanungen für 2022 und mit einer Ausschüttungsquote von 50 Prozent sollen somit rund 3,8 Mio. Euro den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden im Kreisgebiet zugutekommen.

 

Für die Verteilung auf die Kommunen soll ein Schlüssel angewandt werden, der die Anzahl der Kinder im Alter von null bis sechs Jahren in den jeweiligen Kommunen mit Stand 31.12.2021 berücksichtigt. „Dieses Vorgehen ist nicht nur sehr einfach anzuwenden und beruht auf feststehenden, unabhängigen Daten und Fakten, sondern stellt insbesondere den passenden Bezug zu der enormen Kostenentwicklung im Kinderbetreuungsbereich her. Hier drückt den Kommunen der Schuh“, sagt Burgdorf. Wofür die Kommunen das Geld allerdings konkret verwenden möchten, kann jede Kommune selbstständig entscheiden.

 

„Für eine generelle Anpassung der Kostenbeteiligung des Landkreises in diesem Bereich u. a. bei den Betriebskosten der Kindertagesstätten werden derzeit umfangreiche Datenerfassungen durchgeführt und voraussichtlich im Herbst 2022 eine Neuregelung für die Haushaltsplanung 2023 vorgestellt“, kündigt der Landrat ebenfalls an.

 

Nach einer Auswertung auf Basis der Daten des Landesamtes für Statistik (Stand: 31.12.2021) beläuft sich die Zahl der Kinder in dieser Altersklasse auf insgesamt 20.659. Rein rechnerisch ergibt sich aus der Ausschüttungssumme von rund 3,8 Mio. Euro ein Zuschussbetrag in Höhe von etwa 183,65 Euro je Kind im Alter von null bis sechs Jahren. So bewegt sich die Höhe der Zuwendungen bei den Städten und Gemeinden von beispielsweise 57.298 Euro in Rhede mit 312 Kindern in dieser Altersgruppe bis zu 605.490 Euro in der Stadt Lingen (Ems) mit 3297 zugrunde gelegten Kindern. Bei den Samtgemeinden beträgt die Entlastung beispielsweise in Sögel mit 1179 Kindern im Alter von null bis sechs Jahren insgesamt 216.522 Euro; in Herzlake bei 616 Kindern insgesamt 113.128 Euro, wobei die Mittel nach dem vorgegebenen Schlüssel auf jede einzelne Mitgliedsgemeinde verteilt werden.