Zahlreiche Impfangebote von Nord bis Süd
Maskenpflicht besteht weiterhin – Über Ostern bleiben feste und mobile Standorte zu
Meppen. Seit dem heutigen Freitag (1. April) können Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren an den Standorten Meppen (MEP), Papenburg (Jugendgästehaus) und Lingen (Emslandhallen) im Regelbetrieb täglich zu den allgemeinen Öffnungszeiten geimpft werden. Die gesonderten Impflinien für Kinder, die immer donnerstags verfügbar waren, sind aufgehoben.
Die Standorte in Meppen, Papenburg und Lingen sind Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 10 bis 17.30 Uhr sowie am Donnerstag von 10 bis 18.30 Uhr geöffnet.
Darüber hinaus werden kreisweite Impfaktionen von den mobilen Impfteams durchgeführt: Am Freitag, 8. April, finden von 10 bis 13 auf dem Marktplatz, Am Markt 4, in Herzlake Impfungen statt sowie von 14 bis 17 Uhr im Infozentrum, Dorfplatz 2, in Esterwegen und von 14.30 bis 17.30 Uhr in der Grundschule, Dorfstraße 11, in Dohren. Am Montag, 11. April, sind die Impfteams von 10 bis 13 Uhr im Schützenhaus, Schützenstraße 1, in Geeste im Einsatz, von 14.40 bis 17.30 Uhr in Haselünne auf dem Markt und von 15 bis 18 Uhr im Heimathaus, Finkenstraße, in Dörpen. Weiter geht es mit dem Impfangebot am Dienstag, 12. April, von 14 bis 17 Uhr im Heimathaus, Flensbergstraße 11, in Twist und von 15 bis 18 Uhr im Heimathaus „Krulls Hus“, Hauptstraße 14, in Lorup. Die mobilen Teams stehen darüber hinaus am Mittwoch, 13. April, von 14.30 bis 17.30 Uhr im Rheder Gemeindezentrum „Anker“, Kold´n Hauk 13, zur Verfügung sowie von 15 bis 18 Uhr im Haus des Gastes in Lathen. In der Turnhalle der Marienschule Erika-Altenberge, Tengestraße 35, in Haren wird am Gründonnerstag, 14. April, von 15 bis 18 Uhr geimpft sowie von 14 bis 17 Uhr im Kommunikationszentrum Alter Bauhof, Schleusenstraße 74, in Surwold.
Über die Osterfeiertage von Freitag bis Montag, 15. bis 18. April, werden die festen und mobilen Standorte geschlossen bleiben.
Zudem machen die Impfteams darauf aufmerksam, dass zwar mit der Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes ab Sonntag, 3. April, zahlreiche Corona-Regeln wegfallen, aber zum Schutz der Impfwilligen und Mitarbeitenden in den mobilen und festen Impfstationen weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht besteht Dies geschehe analog zu der weiter gültigen FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen, erläutert Dr. Wolfgang Hagemann, ärztlicher Leiter der mobilen Impfteams.
Bei allen Impfangeboten werden Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen ab zwölf Jahren nach den STIKO-Empfehlungen durchgeführt. Anmeldungen für die Impfungen sind nicht notwendig.
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