17.06.2015

Zeit drängt für Landschaftsschutzgebiet-Ausweisung an Hase und Ems

Umfassende Fläche von Nord bis Süd geplant – Aufwändiges Verfahren

Meppen. Eine zielgerichtete Ausweisung der Natura 2000 Gebiete an der Ems als Landschaftsschutzgebiete (LSG) kündigt Landrat Reinhard Winter an: „Von Nord nach Süd wollen wir die FFH- und EU-Vogelschutzgebiete kreisweit so schnell wie möglich unter Schutz stellen“, so der Landrat. Eine große LSG-Verordnung soll Akzeptanz bei der Bevölkerung und den Grundstückseigentümern für die notwendigen Unterschutzstellungen von Flächen schaffen. Eine Entscheidung darüber wird der Kreistag in seiner Sitzung am 20. Juli treffen.

Hintergrund für die Ausweisung ist die Sicherung von FFH-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten nach nationalem Recht als emsländische Natura 2000-Gebiete. Nach einer Vereinbarung zwischen dem niedersächsischen Landkreistag und dem Land, an die sich der Landkreis Emsland gebunden hat, soll die vollständige Umsetzung bis 2018 abgeschlossen sein. Darunter ist ebenfalls das FFH-Gebiet „013 Ems“ für den Teilabschnitt „Emsauen in Salzbergen und Emsbüren“, dessen bereits begonnene Naturschutzgebiet-Ausweisung demzufolge nun beendet und in eine LSG-Ausweisung gewandelt werden soll. „Die Zeit drängt. Es drohen Zwangs- und Strafgelder der EU-Kommission, die auf den Bund und die Bundesländer zukommen, weil der Verpflichtung zur Sicherung der Natura 2000-Gebiete nur sehr unvollständig nachgekommen worden ist. Die Summe von 100.000 Euro pro Tag der Nichtumsetzung steht im Raum“, betont Winter. Inwieweit hier Durchgriff auf die verantwortlichen Kommunen erfolge, sei derzeit offen, aber nicht auszuschließen, sagt der Landrat.

Alternativ zu mehreren NSG entlang der Ems ist nun geplant, ein umfassendes LSG von der Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen bis zur Kreisgrenze Emsland/Leer auszuweisen. Dieses LSG umfasst das FFG-Gebiet „013 Ems“ sowie die noch nicht ausgewiesenen Teile des EU-Vogelschutzgebietes „V16 Emstal von Lathen bis Papenburg“. „Das Gebiet hätte damit eine Gesamtgröße von etwa 9.500 ha“, erläutert Winter.

Es handle sich um ein sehr aufwändiges Verfahren, so der Landrat weiter. So müssen beispielsweise zahlreiche FFH-Lebensraumtypen innerhalb dieses Areals beschrieben sowie Erhaltungs- und Entwicklungsziele formuliert werden. Zudem müssen die wertgebenden Rast- und Brutvögel benannt und notwendige Schutzziele in die Verordnung aufgenommen bzw. ausführlich begründet werden. In einem LSG bestehe zudem für Betroffene Flächeninhaber keine Möglichkeit, einen so genannten Erschwernisausgleich in Anspruch zu nehmen. Zahlungen des Landes an Betroffene erfolgen somit nicht.

Auch für das FFH-Gebiet „045 Unteres Hasetal“ in den Städten Meppen und Haselünne soll es im Anschluss an die Emstalverordnung zu einer ähnlichen Regelung kommen. Die im Hasetal bestehenden NSG sollen jedoch erhalten bleiben, um die kreiseigenen Flächen im „E+E-Gebiet Hasetal“ erweitert und insgesamt mit einer einheitlichen Verordnung belegt werden. Die übrigen Flächen des FFH-Gebiets werden wie an der Ems als LSG ausgewiesen. „Die Erhaltung der bestehenden NSG ist bereits deshalb angezeigt, weil ein großer Teil der privaten Flächeninhaber Erschwernisausgleichszahlungen beziehen“, betont Winter. Das gesamt FFH-Gebiet hat eine Große von 2.100 ha.