Öffentliche Ausschreibung

 

Das Entfernen des Eichenprozessionsspinners an Kreisstraßen im nördlichen Landkreis Emsland für das Jahr 2025 wird hiermit vom Landkreis Emsland öffentlich nach UVgO ausgeschrieben. Die Leistungen werden im Zuge einer Rahmenvereinbarung vergeben.

 

Die Eigenerklärung zur Eignung ist mit dem Angebot vorzulegen. Unternehmensbezogene Unterlagen zur Bestätigung der Eigenerklärung sind auf besonderes Verlangen nachzuweisen.

 

Nebenangebote und mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Zuschlagskriterium: Preis.

 

Die Angebotsunterlagen können ab dem 11.04.2025 beim Landkreis Emsland, Fachbereich Recht, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, angefordert bzw. persönlich abgeholt werden (Zweites Obergeschoss, Flügel F, Zimmer 633). Die Unterlagen können auch per Fax (05931 - 44 39 5000) oder per E-Mail (ausschreibungen@emsland.de) angefordert werden. Ein Nachweis über die Entrichtung des Kostenbeitrages ist vorzulegen bzw. beizufügen.

 

Für den Erhalt der Unterlagen ist ein Entgelt in Höhe von 10,00 Euro zu überweisen.

 

Der Betrag ist an die Kreiskasse Emsland auf deren Konto bei der

Sparkasse Emsland: IBAN: DE39 2665 0001 0000 0013 39, BIC: NOLADE21EMS oder bei der

Postbank Hannover: IBAN: DE36 2501 0030 0012 1323 06, BIC: PBNKDEFF250,

 

unter Angabe des Kassenzeichens 10.42406.8 zu zahlen.

 

Außerdem stehen die Vergabeunterlagen unentgeltlich vollständig und direkt abrufbar auf der E-Vergabeplattform des Landes Niedersachsen unter https://vergabe.niedersachsen.de zum Download zur Verfügung.

 

Die Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag beim Landkreis Emsland, Fachbereich Recht, Ordeniederung 1, 49716 Meppen unter Angabe der Maßnahme und des Eröffnungstermins zwecks Angebotseröffnung einzureichen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung sind die Angebote bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform der Vergabestelle einzustellen.

 

Die Submission erfolgt am 30.04.2025 um 10.00 Uhr.

Die Bindefrist endet am 11.06.2025.

 

LANDKREIS EMSLAND
Der Landrat