Öffentliche Ausschreibung

zur Durchführung der Maßnahme „Einzelcoaching Süd 2025“

 

a) Bezeichnung (Anschrift) der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle:

Landkreis Emsland
– Jobcenter –
Ordeniederung 1
49716 Meppen

 

Bezeichnung (Anschrift) der den Zuschlag erteilende Stelle:
Siehe oben

 

Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind:
Landkreis Emsland
Fachbereich Recht
Zentrale Vergabestelle
Ordeniederung 1
49716 Meppen

 

b) Art der Vergabe:
Es handelt sich um eine öffentliche Ausschreibung nach § 9 Abs. 1 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).

 

c) Form, in der die Angebote einzureichen sind:
Die Angebote sind in Textform nach § 126 b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) einzureichen.
Entsprechend § 38 Abs. 3 UVgO dürfen Angebote in Textform nach § 126 b BGB ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gem. § 7 UVgO übermittelt werden. Zur Einhaltung dieses Kriteriums hat die Angebotsabgabe mithilfe der E-Vergabeplattform des Landes Niedersachsen unter https://vergabe.niedersachsen.de zu erfolgen.

 

d) Art und Umfang sowie Ort der Leistung:
Der Landkreis Emsland – Jobcenter – plant im südöstlichen Emsland die Maßnahme „Einzelcoaching Süd 2025“ einzurichten.

 

Zur Zielgruppe der Maßnahme gehören Arbeitslose und Arbeits- und Ausbildungssuchende, bei denen multiple Vermittlungshemmnisse vorliegen und die bisher angewandten Instrumente zur Integration erfolglos waren, sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende im Bürgergeldbezug. Des Weiteren können Zugewanderte im Bürgergeldbezug mit geringen Deutschkenntnissen teilnehmen, die Unterstützung bei der Erarbeitung ihrer beruflichen Zukunft benötigen.

 

Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) ist die Kombination aus Elementen zur

 

• Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III),
• Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III) und
• Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III).

 

Den Teilnehmenden soll ein individueller Einstieg in die Maßnahme und in das Coaching ermöglicht werden. Das Coaching soll in Einzelterminen und in wöchentlich wiederkehrenden und auch bedarfsbezogenen Gruppenterminen erfolgen. Zudem soll die Maßnahme bei Bedarf aufsuchende Beratungselemente beinhalten.

 

Die Maßnahme umfasst folgende Hauptbereiche:
• Eingangsphase: Kennenlernen und Vertrauen aufbauen
• Persönliche und berufliche Kompetenzfeststellung
• Berufswegeplanung und Bewerbungstraining
• Verbesserung der allgemeinen und berufsbezogenen Sprachkompetenzen
• Betriebliche Eignungsfeststellung und Vermittlung, bzw. Vorbereitung auf eine Weiterbildung
• Stabilisierende Nachbetreuung bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsaufnahme

 

Die Maßnahme beginnt am 01.07.2025 und endet am 30.06.2026. Die Maßnahme kann bei Bedarf um 12 Monate verlängert werden.

 

Ort der Leistungserbringung Los 1: Südöstliches Emsland
Der Maßnahmeort muss mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu den üblichen Geschäftszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, auch innerhalb der Ferienzeiten) gut zu erreichen sein. Er kann sich in folgenden Gemeinden befinden, bzw. folgende Gemeinden müssen seitens Auftragnehmers bei Bedarf mobil aufgesucht werden können:
• Samtgemeinde Spelle
• Samtgemeinde Freren
• Samtgemeinde Lengerich

 

e) Aufteilung der Leistung:
Die Leistung wird in 1 Los(en), wie folgt vergeben:
• Los-Nr. 1: südöstliches Emsland
 

Inhalt und Umfang der Lose können den Bewerbungsbedingungen und Vertragsunterlagen entnommen werden. Es kann nur für vollständige Lose ein Angebot abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe für mehrere Lose ist bei entsprechender Leistungsfähigkeit des Bieters möglich.

 

f) Zulassung von Nebenangeboten:
Nebenangebote sind nicht zugelassen.

 

g) Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Die Maßnahme soll voraussichtlich zum 01.07.2025 beginnen.

 

h) Bezeichnung und Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können:

Die Vergabeunterlagen stehen vollständig und direkt abrufbar ausschließlich auf der E-Vergabeplattform des Landes Niedersachsen unter https://vergabe.niedersachsen.de zum Download zur Verfügung.

 

i) Angebots- und Bindefrist:
Ablauf der Angebotsfrist: Freitag, 14.03.2025 um 10:00 Uhr
Bindefrist: 01.07.2025

 

Die Angebotseröffnung erfolgt am 14.03.2025 um 10:00 Uhr im Kreishaus I, Zimmer 633. Bei Ausschreibungen nach der UVgO sind Bieter zur Angebotsöffnung gem. § 40 Abs. 2 S. 2 UVgO nicht zugelassen.

 

j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen:
Entfällt

 

k) Die wesentlichen Zahlungsbedingungen oder Abgabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind:
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen.

 

l) Die mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen, die vom Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bieters verlangt werden:
Bieter, die die Maßnahme „Einzelcoaching Süd 2025“ im Auftrag des Jobcenters Landkreis Emsland durchführen wollen, müssen zu Beginn der Maßnahme durch eine fachkundige Stelle entsprechend der Maßgaben nach § 176 Abs. 1 i. V. m. § 177 und § 178 SGB III zugelassen sein.

 

Die einzureichenden Unterlagen bzw. die Vordrucke stehen vollständig und direkt abrufbar ausschließlich auf der E-Vergabeplattform des Landes Niedersachsen unter https://vergabe.niedersachsen.de zum Download zur Verfügung.

 

m) Angabe der Zuschlagskriterien:
Eine Bewertung der Qualität und des Preises wird nach den aufgeführten Vergabeunterlagen im Verhältnis Qualität 60 % und Preis 40 % durchgeführt.

 

Die Bewertungsmatrix sowie die Bewertungsmaßstäbe sind in den Bewerbungsbedingungen und Vertragsunterlagen enthalten.

 

Meppen, den 14.02.2025

 

Landkreis Emsland

Der Landrat