Bekanntgabe | Gegenstand | Submission |
31.01.2025 |
Bauwerksprüfung gemäß DIN 1076 - Ingenieurbauwerke im Landkreis Emsland 2025 - |
26.02.2025; 10:00 Uhr |
Öffentliche Ausschreibung
Die Bauwerksprüfung gemäß DIN 1076 - Ingenieurbauwerke im Landkreis Emsland 2025 - wird hiermit vom Landkreis Emsland nach UVgO öffentlich ausgeschrieben.
Nebenangebote und mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Ausführungszeitraum: Frühjahr – Ende 2025
Zuschlagskriterium: Preis.
Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot vorzulegen. Unternehmensbezogene Unterlagen zur Bestätigung der Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen nachzuweisen.
Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche wird verlangt.
Die Angebotsunterlagen können ab dem 31.01.2025 beim Landkreis Emsland, Fachbereich Recht, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, angefordert bzw. persönlich abgeholt werden (Zwei-tes Obergeschoss, Flügel F, Zimmer 633). Die Unterlagen können auch per Fax (05931 - 44 39 5000) oder per E-Mail (ausschreibungen@emsland.de) angefordert werden.
Für den Erhalt der Unterlagen ist ein Entgelt in Höhe von 10,00 Euro zu überweisen.
Der Betrag ist an die Kreiskasse Emsland auf deren Konto bei der
Sparkasse Emsland: IBAN: DE39 2665 0001 0000 0013 39, BIC: NOLADE21EMS oder bei der
Postbank Hannover: IBAN: DE36 2501 0030 0012 1323 06, BIC: PBNKDEFF250,
unter Angabe des Kassenzeichens 10.42393.7 zu zahlen.
Außerdem stehen die Vergabeunterlagen unentgeltlich vollständig und direkt abrufbar auf der E-Vergabeplattform des Landes Niedersachsen unter https://vergabe.niedersachsen.de zum Download zur Verfügung.
Die Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag beim Landkreis Emsland, Fachbereich Recht, Ordeniederung 1, 49716 Meppen unter Angabe der Maßnahme und des Eröffnungstermins zwecks Angebotseröffnung einzureichen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung sind die Angebote bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform der Vergabestelle einzustellen.
Die Submission erfolgt am 26.02.2025 um 10:00 Uhr.
Die Bindefrist endet am 04.04.2025.
LANDKREIS EMSLAND
Der Landrat