Bekanntmachung

einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

 

Die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Dr.-Eberle-Platz 1, 01662 Meißen, beantragt nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwanzig Windenergieanlagen des Typs Nordex N163/6.X mit einer Nabenhöhe von 164 m zzgl. 0,89 m Fundamenterhöhung, einer Gesamthöhe von 246,39 m, einem Rotordurchmesser von 163 m und einer Nennleistung von jeweils 7 MW auf den Grundstücken
- Gemarkung Papenburg, Flur 18, Flurstück 4/5
- Gemarkung Papenburg, Flur 19, Flurstück 2/4
- Gemarkung Surwold, Flur 10, Flurstück 9/2.

 

Die geplanten Anlagen sollen im Frühjahr 2026 in Betrieb genommen werden.

 

Das Vorhaben unterliegt gemäß § 4 BImSchG in Verbindung mit § 1, § 2 und Nr. 1.6.1 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) der Genehmigungspflicht.

 

Aufgrund der Anwendbarkeit von § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG) war die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht erforderlich.

 

Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit §§ 8 ff. der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) öffentlich bekannt gemacht.

 

Der Genehmigungsantrag, die Antragsunterlagen, die entscheidungserheblichen Unterlagen und die behördlichen Stellungnahmen sind in der Zeit vom 25.11.2024 bis einschließlich 02.01.2025 hier einsehbar:

 

 

Zudem sind die Unterlagen im selben Zeitraum zu den angegebenen Zeiten bei den folgenden Stellen einsehbar:

 

- Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, Zimmer 521, während der Dienststunden (nach vorheriger Terminabsprache unter: 05931/44-2521)

montags bis donnerstags 08:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr
freitags 08:30 - 12:30 Uhr

 

- Gemeinde Surwold, Hauptstraße 87, 26903 Surwold, Zimmer 4, während der Dienststunden

montags und dienstags 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
mittwochs und freitags 08:30 - 12:00 Uhr
donnerstags 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

 

- Stadt Papenburg, Dechant-Schütte-Straße 22, 26871 Papenburg, während der Dienststunden

montags, dienstags und donnerstags 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
mittwochs und freitags 08:30 - 12:30 Uhr

 

Zu den entscheidungserheblichen Unterlagen zählen neben dem Genehmigungsantrag insbesondere:

- Schallimmissionsprognose
- Schattenwurfprognose
- Baugrundgutachten
- Turbulenzgutachten
- Gutachtliche Stellungnahme zur Risikobeurteilung Eisabwurf/Eisabfall, Rotorblattbruch, Turmversagen und Brand
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
- Forstrechtliche Bilanzierung
- Erläuterungsbericht zum Kompensationskonzept

 

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind während der Einwendungsfrist, welche am 25.11.2024 beginnt und mit Ablauf des 16.01.2025 endet, schriftlich unter den o. a. Adressen oder elektronisch unter einwendungen-immissionsschutz@emsland.de geltend zu machen.

 

Die Einwendungen müssen Name und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen dem Antragsteller bekannt gegeben werden. Auf Verlangen der Einwenderin bzw. des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

 

Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, werden auf den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten verwiesen.

 

Gemäß § 16 Abs. 1 S. 3 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) soll u.a. bei Vorhaben zur Errichtung von Windenergieanlagen an Land auf einen Erörterungstermin verzichtet werden, wenn der Antragsteller diesen nicht beantragt. Ein Antrag auf Durchführung eines Erörterungstermins wurde nicht gestellt.

 

Sollte die Durchführung eines Erörterungstermins dennoch erforderlich werden, werden die frist- und formgerecht erhobenen Einwendungen voraussichtlich am Mittwoch, den 12.02.2025 ab 10:00 Uhr im Sitzungssaal (I. OG) des Kreishauses I in 49716 Meppen, Ordeniederung 1, erörtert. Sollte die Erörterung am 12.02.2025 nicht abgeschlossen werden können, wird sie an den darauffolgenden Werktagen (nicht samstags) zur gleichen Zeit am selben Ort fortgesetzt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Erörterungstermin auf Grund einer Ermessensentscheidung nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt wird und die erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

 

Sollte der Erörterungstermin trotz vorliegender Einwendungen nicht stattfinden, wird dies rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

 

49716 Meppen, den 12.11.2024

LANDKREIS EMSLAND
Der Landrat