Bekanntmachung
eines Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Der Firma Emsländer Baustoffwerke GmbH & Co. KG, Rakener Str. 18, 49733 Haren (Ems), wurde der Planfeststellungsbeschluss gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Herstellung eines Gewässers dritter Ordnung als Folge der Sandgewinnung in der Gemeinde Surwold (Flur: 28, Flurstücke: 16/17, 16/19, 17/2, 18/5, 19/4, 19/5, 19/6, 19/7, 19/9, 20/8) erteilt.
Der Plan der Firma Emsländer Baustoffwerke GmbH & Co. KG wurde am 31.01.2025 festgestellt.
Der Planfeststellungsbeschluss ist mit Nebenbestimmungen versehen.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Osnabrück, Hakenstr. 15, 49074 Osnabrück schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts oder als elektronisches Dokument nach Maßgabe der §§ 55a, 55d VwGO und der ERVV (Elektronischer-RechtsverkehrVerordnung) in der jeweils gültigen Fassung erhoben werden.
Der Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, vom 31.01.2025 (Az.: 671/225-51.2019.74), liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit vom
27. Februar 2025 bis einschließlich 12. März 2025
im Rathaus der Gemeinde Surwold, Zimmer 4, Hauptstraße 87, 26903 Surwold, während der Dienststunden montags und dienstags von 8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, mittwochs von 8:30 - 12:00 Uhr, donnerstags von 8:30 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 18:00 Uhr sowie freitags von 8:00 - 12:00 Uhr (Einsichtnahme ist nur über eine Terminvergabe (Tel.: 04965
9131-15) möglich)
und beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen (Fachbereich Umwelt, Zimmer B 532), während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 8:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 - 12:30 Uhr (Einsichtnahme ist nur über eine Terminvergabe (Tel.: 05931 44-1532) möglich)
öffentlich zur allgemeinen Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluss mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes ist im selben Zeitraum auch im zentralen UVP-Portal unter http://uvp.niedersachsen.de/portal/ sowie ohne den festgestellten Plan auf der Homepage des Landkreises Emsland unter www.emsland.de unter der Rubrik „Bürger und Behörde, Bekanntmachungen“ einzusehen (hier als Download verfügbar).
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss auch den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Meppen, 07.02.2025
Landkreis Emsland
Der Landrat