Geflügelpest 

HPAI-Ausbruch in Emsbüren 

 

In einem Freilandlegehennen-Betrieb in Emsbüren wurde die hochpathogene Vogelgrippe (H5N1) festgestellt. Rund 11.500 Tiere mussten getötet werden. Der Landkreis Emsland hat zudem eine Allgemeinverfügung mit Schutzmaßnahmen erlassen (gültig ab dem 25. Februar). Die so genannte Schutzzone (3 km Radius) betrifft 9 gewerbliche Betriebe (222.300 Tiere) und 34 Hobbyhalter (728 Tiere). Die Überwachungszone (10 km Radius) umfasst 31 gewerbliche Betriebe (über eine Million Tiere) sowie 313 Hobbyhalter (4.912 Tiere).

 

Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, wurden strenge Maßnahmen ergriffen, u.a.:

 

  • Einrichtung der Restriktionszonen (Schutzzone und Überwachungszone).
  • Verbot des Transports von lebendem Geflügel und Eiern in diesen Zonen.
  • Pflicht zur Aufstallung des Geflügels und Beachtung von Hygienemaßnahmen.
  • Verbot der Teilausstallung für Geflügel.

 

Der betroffene Betrieb wird nach der Räumung gereinigt und desinfiziert. Tritt 21 Tage nach der Reinigung kein neuer Fall auf, kann die Schutzzone aufgehoben werden. Das Gebiet wird dann Teil der Überwachungszone, die frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden kann.

  


Hier finden Interessierte bzw. Betroffene die entsprechenden Allgemeinverfügungen:

 

Ausbruch im Bereich der Gemeinde Emsbüren:

 


Ausbruchsgeschehen in der Grafschaft Bentheim: 

 


  

Formulare/Ausnahmegenehmigungen:

 

 


 

Restriktionszonen im Emsland: