Bundestagswahl 2025

Am 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. 

 

 

DER BUNDESTAG

Der Bundespräsident hat nach Auflösung des Bundestages den 23. Februar 2025 als Wahltag für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag bestimmt.

 

Der Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Zentrale Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Bundesregierung. Der Bundestag wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler.

 

 

DAS WAHLSYSTEM

Die Abgeordneten des Bundestages werden für jeweils vier Jahre gewählt. Das Wahlgebiet Deutschland ist für die Bundestagswahl in 299 Wahlkreise eingeteilt. Der Landkreis Emsland ist zuständig für den Wahlkreis 31 - Mittelems, der den gesamten Landkreis Grafschaft Bentheim sowie die Gemeinden Emsbüren, Geeste, Haselünne, Lingen (Ems), Meppen und Salzbergen sowie die Samtgemeinden Freren, Herzlake, Lengerich und Spelle aus dem Landkreis Emsland umfasst (siehe beigefügte Karte PDF).

 

Das nördliche Emsland gehört zum Wahlkreis 25 - Unterems, für den der Kreiswahlleiter des Landkreises Leer zuständig ist: https://www.landkreis-leer.de/Aktuelles/Bundestagswahl/

 

Mit der Bundestagswahl 2025 wird die Gesamtzahl der Sitze auf 630 festgesetzt. Zunächst werden von den 630 zu vergebenden Sitzen die erfolgreichen Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber, die nicht von einer Partei nominiert wurden, abgezogen. Im Wahlkreis 31 - Mittelems treten keine Einzelbewerber an. Die übrigen Sitze werden nach dem Zweitstimmenergebnis den Parteien zugeordnet (Oberverteilung). Die so ermittelten Sitze werden wiederum anteilig nach Zweitstimmenergebnis den Parteien in den jeweiligen Ländern zugewiesen. Maßgeblich hierfür ist die absolute Zahl der Stimmen im jeweiligen Bundesland (Unterverteilung). So wird ermittelt, wie viele Sitze den jeweiligen Parteien in den jeweiligen Bundesländern zustehen. Die Sitze der jeweiligen Partei werden zunächst auf die erfolgreichen Wahlkreisbewerberinnen und Wahlkreisbewerber und danach nach der Landesliste vergeben.

Hat eine Partei nach dem Zweitstimmenanteil weniger Sitze in einem Bundesland errungen, als sie erfolgreiche Wahlkreisbewerberinnen und Wahlkreisbewerber hat, bleiben die Wahlkreisbewerberinnen und Wahlkreisbewerber mit dem schlechtesten persönlichen Ergebnis unberücksichtigt. Es kann also passieren, dass eine Person den Wahlkreis zwar mit den meisten Erststimmen gewinnt, aber dennoch nicht in den Bundestag einzieht.

 

Erringt eine Partei in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen, zieht sie in den Bundestag ein, auch wenn sie bei den Zweitstimmen nicht die 5 % - Hürde erreicht hat.

 

 

DIE WAHLBERECHTIGUNG

Für die Bundestagswahl ist wahlberechtigt, wer am Wahltag, also am 23. Februar 2025:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnt,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
  • in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.

 

Auch Deutsche, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen wählen. Hierfür gibt es ein besonderes Verfahren.

 

 

DIE WAHLBENACHRICHTIGUNG

Wer für die Bundestagswahl wahlberechtigt ist, wird in das Wählerverzeichnis eingetragen und hat bereits eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Diese Benachrichtigung enthält alle wichtigen Informationen für die Wahl, wie zum Beispiel den Wahltermin, das Wahllokal und ob dieses barrierefrei ist, die jeweilige Wahlbezirksnummer und Ihre Nummer im Wählerverzeichnis.

Wer wahlberechtigt ist, kann aber auch ohne Wahlbenachrichtigung und stattdessen mit dem Personalausweis im Wahllokal wählen gehen. Wer glaubt wahlberechtigt zu sein, aber noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlbüro in seiner Wohnsitzkommune in Verbindung setzen.

 

 

ABLAUF DER WAHL

Sofern Sie am 23. Februar 2025 für die Wahl zum Deutschen Bundestag wahlberechtigt sind bzw. einen Antrag auf Briefwahl gestellt haben, erhalten Sie am Wahltag im Wahllokal oder bereits vorher mit den Briefwahlunterlagen einen Stimmzettel.

 

Die Wahllokale sind am 23.02.2025 von 8:00 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.

 

Jeder Wahlberechtigte hat für die Wahl zum Deutschen Bundestag zwei Stimmen, die „Erststimme“ und die „Zweitstimme“.

 

Mit der Erststimme (linke Hälfte des Stimmzettels) wird ein Direktbewerber oder eine Direktbewerberin des Wahlkreises (Personenwahl) gewählt. Wahlgewinner bzw. Wahlgewinnerin eines Wahlkreises ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

 

Mit der Zweitstimme (rechte Hälfte des Stimmzettels) wird dagegen die Landesliste einer Partei (Verhältniswahl) gewählt. Die Zweitstimme ist für die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag ausschlaggebend. Sie bestimmt über die Fraktionsstärken und damit über die politischen Kräfteverhältnisse und die Möglichkeiten der Mehrheits- und Koalitionsbildung im Deutschen Bundestag.

 

Sie haben bei der Wahl des Deutschen Bundestages die Möglichkeit, Ihre Erststimme dem Bewerber oder der Bewerberin einer bestimmten Partei und Ihre Zweitstimme der Landesliste der gleichen Partei zu geben (Stimmenkombination). Sie können aber auch mit Ihrer Erststimme einen Bewerber oder eine Bewerberin einer bestimmten Partei oder Einzelperson und mit der Zweitstimme die Landesliste einer anderen Partei wählen (Stimmensplitting).

 

Bei der Stimmabgabe im Wahllokal wird der Stimmzettel von Ihnen in einer Wahlkabine im Wahlraum unbeobachtet gekennzeichnet und auf eine Weise gefaltet, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Dieser wird anschließend in die bereitstehende Wahlurne gesteckt.

 

Die freie und geheime Wahl ist gesetzlich zugesichertes Recht aller Wahlberechtigten. Um Beeinflussungen auszuschließen, darf keine Begleitperson mit in die Wahlkabine. Ausnahmen gelten nur für Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind. Diese können sich hierzu der (technischen) Hilfe einer anderen Person bedienen.

 

In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. Das Führen von Videotelefonaten sowie die Aufnahme eines Selbstporträts („Selfie“) sind in der Wahlkabine ebenfalls nicht gestattet.

 

 

DIE BRIEFWAHL

Wer am Wahltag nicht in das Wahllokal gehen kann oder möchte, hat die Möglichkeit der Briefwahl. Telefonisch darf der Antrag leider nicht gestellt werden, das ist gesetzlich verboten. Am bequemsten kann die Briefwahl per Mail oder online auf der Homepage Ihrer Wohnsitzgemeinde bzw. -samtgemeinde beantragt werden. Sie können die Briefwahl auch schriftlich, per formlosem Antrag oder unter Verwendung der Wahlbenachrichtigungskarte, oder persönlich im Rathaus beantragen.

 

Die Briefwahlunterlagen werden schnellstmöglich nach Eingang Ihres Briefwahlantrages verschickt. In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann auch noch am Wahltag bis 15 Uhr ein Briefwahlantrag gestellt werden. Hier sollten Sie aber die Voraussetzungen vorher mit dem Wahlbüro Ihrer Gemeinde bzw. Samtgemeinde telefonisch abklären.

 

Wer persönlich ins Wahlbüro in sein Rathaus kommt und den Ausweis vorlegt, kann dort umgehend wählen.

 

Briefwahlunterlagen dürfen den Wahlberechtigten nur persönlich ausgehändigt oder zugestellt werden. Wenn Sie für einen anderen Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen beantragen wollen, benötigen Sie eine schriftliche Abholvollmacht - getrennt für jeden Empfänger. Dies gilt auch für engste Angehörige. Die bevollmächtigte Person muss sich auf Verlangen ausweisen und darf nicht mehr als vier wahlberechtigte Personen vertreten.

 

Nur Wahlbriefe, die bis zum Wahltag um 18.00 Uhr im Kreishaus I, Ordeniederung 1 in Meppen eingehen, kommen auch in die Auszählung. Sie sollten deshalb so früh wie möglich zur Post gegeben werden. Wer später dran ist, kann den Wahlbrief auch noch bis zum Wahltag um 18.00 Uhr in den Hausbriefkasten des Kreishauses beim Haupteingang einwerfen. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen dürfen dagegen keine Wahlbriefe annehmen. Mit dem Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen können Wahlberechtigte jedoch in jedem Wahllokal ihres jeweiligen Wahlkreises an der Urnenwahl teilnehmen.

 

 

DIE AUSZÄHLUNG

Die Urnenwahlbezirke werden ab 18 Uhr von den Wahlvorständen in den Wahllokalen öffentlich ausgezählt. Die Auszählung der Briefwahl erfolgt öffentlich in den Räumen der BBS Meppen.

 

Die Ergebnisse im Wahlkreis 31 - Mittelems finden Sie am Wahlabend unter www.wahlen-im-emsland.de, sie werden laufend aktualisiert.

 

 

Wahlsachbearbeiter beim Landkreis Emsland:
Thomas Kannegießer
Tel.: 05931 44-1326

E-Mail: thomas.kannegiesser@emsland.de