Zugang zur Kreisverwaltung
Terminvergabe bevorzugt: Im Zuge der Corona-Krise wurde eine Terminvergabe eingeführt, die sich bewährt und deutlich zur Verringerung von Wartzezeiten geführt hat. Das Angebot behalten wir bei - Behördengänge von Bürgerinnen und Bürgern in der Kreisverwaltung sollten also möglichst mit einem Besuchstermin vorab vereinbart werden.
Beachten Sie bitte, dass Termine in den Zulassungsstellen und in der Führerscheinstelle aufgrund der engen Taktung ohne eine vorherige Online-Buchung leider nicht wahrgenommen werden können (außer Abmeldung Kfz).
Ansprechpersonen innerhalb der gesamten Kreisverwaltung sind je nach Anliegen und Zuständigkeit unter dem folgenden Link zu finden:
Termine werden schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
Weitere Informationen zur Terminvergabe in den Zulassungsstellen und der Führerscheinstelle finden Sie hier:
Fachbereich Straßenverkehr
Die Terminvergabe erfolgt über die Plattform „Open Kreishaus“; unter „Mobilität und Reisen“ können unterschiedliche Serviceleistungen des Fachbereichs Straßenverkehr ausgewählt werden. Nach der Buchung muss das Terminticket ausgedruckt mitgebracht oder aber im Smartphone abgespeichert werden. Die Terminbestätigung ist unbedingt zum vereinbarten Termin mit ins Kreishaus zu bringen. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Sammelzulassung durch Autohäuser, Zulassungsdienste und Werkstätten ist weiterhin möglich. Zudem steht für die Neuzulassung, die Umschreibung, die Wiederzulassung und die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen sowie die Änderung der Halterdaten das Online-Portal i-Kfz zur Verfügung.
Sie können online für die Führerscheinstelle einen Termin vereinbaren, wenn es beispielsweise um Fahrkartenangelegenheiten, Führerschein, Akteneinsicht oder Fahrgastbeförderungen geht. Auch viele andere Bereiche werden über die Online-Terminvereinbarung abgedeckt: