Das Wohngeld-Plus-Gesetz


Mit der am 01. Januar 2023 in Kraft getretenen Wohngeldreform ist die Zahl der Anspruchsberechtigten von Wohngeldleistungen nach dem Wohngeld-Plus-Gesetz enorm gestiegen.

 

 

Wer ist anspruchsberechtigt?

 

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Folglich können sowohl

  • Mieterinnen und Mieter von Wohnraum als auch
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum

mit geringen Einkommen diesen Zuschuss zum Wohnen erhalten.


Die genauen Anspruchsvoraussetzungen werden durch die örtlich zuständige Wohngeldstelle geprüft.

 

 

Wonach berechnet sich die Höhe des Wohngeldes?

 

Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie
  • dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

 

Die genaue Wohngeldhöhe wird von der örtlich zuständigen Wohngeldstelle geprüft und festgelegt.

 

Eine erste Orientierung bieten der

oder der aktuelle

  • Wohngeldrechner des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.

 

 

Wo kann ich Wohngeld beantragen?


Wohngeld wird nur auf Antrag bei der zuständigen Behörde bewilligt. Dort gibt es die entsprechenden Antragsvordrucke und umfassende Beratung zur Antragstellung und Vorlage der benötigten Nachweise und Unterlagen.


Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen das erhöhte Wohngeld-Plus automatisch ohne gesonderten Antrag. In diesen Fällen ist ein Antrag erst wieder nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums erforderlich.

 

Bitte beachten Sie folgende örtliche Zuständigkeiten für den Landkreis Emsland:

 

Wohnen Sie im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Stadt Papenburg, der Stadt Meppen oder der Stadt Lingen (Ems), wenden Sie sich bitte an die dortigen Wohngeldstellen. Im Übrigen liegt die örtliche Zuständigkeit bei der Wohngeldstelle des Landkreises Emsland.

 

 

  • Stadt Meppen, Fachbereich Arbeit, Soziales und Gesundheit, Tel. 05931 153-157 oder -145

 

 

Übriges Kreisgebiet:

 

  • Landkreis Emsland, Fachbereich Besondere Leistungen, Kreishaus III, Herzog-Arenberg-Str. 12, 49716 Meppen, Tel. 05931 44-0

 

 


 

 

 

Weitere umfangreiche Informationen zum Wohngeld-Plus-Gesetz finden Sie hier:


Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

 

 

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung