Inklusion
Die soziale Inklusion als Recht auf uneingeschränkte Teilhabe aller Menschen mit und ohne Behinderung spielte eine entscheidende Rolle bei allen Planungen und Entscheidungen. In vielen Bereichen, wie z. B. beim ambulant betreuten Wohnen, der Betreuung in
Regelkindergärten oder Schulen, wurde diesem Gedanken Rechnung getragen.
Durch den Einsatz von Schulbegleitern wurde für Schüler mit einer Behinderung zunehmend der Besuch von Regelschulen ermöglicht. So stieg die Anzahl der begleiteten Kinder im Bereich der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe von 68 im Schuljahr 2011/2012 auf 147 Kinder im Schuljahr 2015/2016. Eine gezielte Förderung im schulischen und praktischen Bereich an verschiedenen Standorten bietet für ausgewählte Jugendliche aus den Abschlussklassen der Tagesbildungsstätten eine bessere berufliche Perspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Das gemeinsame Projekt „Inklusiver Betrieb“ der Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und dem Landkreis Emsland, unterstützt durch den Wirtschaftsverband Emsland und die Kreishandwerkerschaften, sensibilisiert seit 2014 Betriebe und Einrichtungen verstärkt für eine Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Im Rahmen von Praktika oder ausgelagerten Arbeitsplätzen haben bisher über 150 Betriebe und Einrichtungen entsprechende Beschäftigungsangebote geschaffen und wurden jeweils mit einer Türplakette ausgezeichnet.