Der Kreisschülerrat im Landkreis Emsland


Der Kreisschülerrat, kurz KSR, ist ein Gremium, welches gem. § 84 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) die Interessen aller Schüler und Schülerinnen im Landkreis Emsland vertritt und über verschiedene Fragen und Anliegen berät. Er ist dazu berechtigt, Vorschläge hervorzubringen und Stellungnahmen abzugeben.

 

Jede öffentliche oder sich in freier Trägerschaft befindliche Schule der Sekundarbereiche I und II, die innerhalb des Kreisgebietes liegt, wählt ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied aus ihrer Schülervertretung (alle Klassensprecher). Die Gesamtheit dieser gewählten Mitglieder bildet anschließend den Kreisschülerrat, welcher aus seinen Mitgliedern erneut Sprecher und stellvertretende Sprecher bestimmt.

 

Die Mitgliederanzahl variiert und ist abhängig von der Anzahl der Schulen.

 

Das Gremium wird für zwei Schuljahre gewählt. Folgende Themen könnten beispielsweise diskutiert werden:

 

  • Fragen der Schülerbeförderung
  • Errichtung, Erweiterung, Zusammenlegung von Schulen
  • Inklusion
  • Unterrichtsversorgung
  • Gewalt-, Medien- und Drogenprävention in Schulen

 

Um diese Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können, sind die Schulträger und die Schulbehörde dazu verpflichtet, dem Kreisschülerrat alle notwendigen Auskünfte rechtzeitig zu erteilen.

 

Weiterhin entsendet der Kreisschülerrat im Landkreis Emsland bis zu drei Schülervertreter/innen in den Schulausschuss des emsländischen Kreistages.

 

Die Neuwahlen des Kreisschülerrates finden immer nach den Sommerferien statt.

 

Die Neuwahlen des Kreisschülerrates finden alle zwei Jahre nach den Sommerferien statt.

 

Für Rückfragen und weitere Auskünfte steht Ihnen der Fachbereich Bildung, Kultur und Sport des Landkreises Emsland, Frau Willms, Kreishaus Meppen, Raum 384, Tel.: 05931 44-2384, E-Mail: sabrina.willms@emsland.de, zur Verfügung.