Schulpflicht
Die gesetzliche Schulpflicht im Land Niedersachsen beträgt grundsätzlich 12 Schuljahre, die in aller Regel in den ersten neun Jahren im Primarbereich und Sekundarbereich I zu erfüllen ist. Im Anschluss daran wird die Schulpflicht durch den Besuch einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule erfüllt. Auszubildende erfüllen ihre Schulpflicht durch den Besuch der Berufsschule und sind in diesem Fall für die Dauer ihres Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig. Die Pflicht zum Besuch der Berufsschule geht ggf. auch über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus.
Bleiben schulpflichtige Schülerinnen und Schüler vorsätzlich oder fahrlässig dem Unterricht fern, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese Ordnungswidrigkeit kann, durch eine Anzeige der betroffenen Schule, von der zuständigen Ordnungsbehörde (Landkreis Emsland sowie die Städte Lingen (Ems), Meppen und Papenburg) mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Zuständigkeit der Ordnungsbehörden richtet sich nach dem Gebietsbereich der Schule.
Für Rückfragen und weitere Auskünfte steht Ihnen der Fachbereich Bildung, Kultur und Sport des Landkreises Emsland, Frau Gebken, Kreishaus I Meppen, Raum 383, Tel.: 05931 44-1383, E-Mail: kathrin.gebken@emsland.de, zur Verfügung.
Weitergehende Informationen zu den Themen
- Aufnahme an Schulen
- Ausnahmegenehmigungen zum Besuch einer anderen Schulen
- Schulpflicht
sind auf dem Bildungsportal (Link: https://www.rlsb.de/themen/schueler/schulbesuch) des Regionalen Landesamtes für Schulen und Bildung abrufbar.