Kreiseigene Sportstätten
Eine wesentliche Voraussetzung für sportlichen Erfolg und Freude an Bewegung sind gute und vielfältige Sportstätten. Für den Sportunterricht der kreiseigenen Schulen unterhält der Landkreis Emsland selbst unterschiedliche Sportstätten, die außerhalb der Schulzeiten auch außerschulisch genutzt werden können. Die Unterhaltung der Anlagen sowie die Koordination der Nutzungszeiten werden durch den Fachbereich Gebäudemanagement des Landkreises Emsland vorgenommen.
Auf Antrag können die Sportstätten bei entsprechend freien Kapazitäten für eine außerschulische Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Einen Antragsvordruck sowie die Benutzungsordnung finden Sie untenstehend.
Auskünfte erteilt der Fachbereich Gebäudemanagement, Frau Kremer, Kreishaus Meppen, Raum 647, Tel.: 05931 44-1647, E-Mail: regina.kremer@emsland.de.
Da auch die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Kreisgebiet die kommunalen Sportstätten für eine außerschulische Nutzung zur Verfügung stellen, können evtl. auch dort freie Nutzungszeiten erfragt werden. Weitere Informationen zum vielfältigen Sportangebot im Emsland finden Sie beim Kreissportbund Emsland unter www.ksb-emsland.de.
- Antragsvordruck außerschulische Nutzung der Freisportanlage Meppen (PDF)
- Antragsvordruck außerschulische Nutzung einer Aula (PDF)
- Antragsvordruck außerschulische Nutzung einer Sporthalle (PDF)
- Antragsvordruck außerschulische Nutzung von Schulräumen (PDF)
- Benutzungsordnung (PDF)
- Informationsblatt DSGVO – Beantragung einer außerschulischen Nutzung (PDF)