Kindertagestätten

Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder in einer Kindertagesstätte. Hierbei erfüllen die Einrichtungen neben der Betreuung auch einen Bildungs- und Erziehungsauftrag.


Jedes Kind gehört in der Kindertagesstätte entsprechend seinem Alter einer Krippengruppe, einer Kindergartengruppe oder einer Hortgruppe an.


Krippengruppe:
Eine Krippengruppe ist eine Gruppe, in der Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres gefördert werden.

 

Kindergartengruppe:
Eine Kindergartengruppe ist eine Gruppe, in der Kinder von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung gefördert werden.

 

Hortgruppe:
Eine Hortgruppe ist eine Gruppe, in der Kinder von der Einschulung bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gefördert werden.

 

Jedes Kind im Kindergartenalter (ab Vollendung des 3. Lebensjahres) hat einen individuellen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot in einer Kindertagesstätte. Die örtlichen Träger haben ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten.

 

Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem 3. Geburtstag eines Kindes bis zu seiner Einschulung beitragsfrei.

Sie suchen einen Platz in einer Kindertagesstätte für Ihr Kind? Dann wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor Ort. Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort beraten Sie gerne.

 

Weitere Informationen zum Thema "Kindertagesstätten" finden Sie auch auf den Seiten des Niedersächsischen Kultusministeriums.