Infos für Eltern

 

Bei Fragen zur Kindertagespflege haben Sie als Eltern einen Anspruch auf Beratung.

 

Die ortsansässigen Familienzentren sind Ansprechpartner für Interessierte, aber auch für Eltern, wenn es z.B. um die Vermittlung einer potenziellen Kindertagespflegeperson geht.

Für die Beratung der Eltern rund um die Kindertagespflege steht zudem die Fachberatung Kindertagespflege des Fachbereichs Bildung, Kultur und Sport zur Verfügung.

 

Möchten Sie eine finanzielle Förderung in Kindertagespflege in Anspruch nehmen, so müssen Sie als Eltern 4 Wochen vor Betreuungsbeginn einen Antrag auf Förderung in Kindertagespflege beim Landkreis Emsland stellen. Alle wichtigen Dokumente, so auch den Antrag, finden Sie im Bereich Downloads.

 

Wer kann Kindertagespflege in Anspruch nehmen?

 

  • Kinder U1: Bei Kindern unter einem Jahr haben Eltern Anspruch auf Förderung, wenn sie berufstätig, in Ausbildung/im Studium oder arbeitssuchend sind.
  • Kinder 1-3 Jahre: Eltern haben einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz und können zwischen einer Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege wählen.
  • 3-13 Jahre: Kinder ab drei Jahren haben bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. In der Regel beschränkt sich die Kindertagespflege für Kinder über 3 Jahre auf Randzeiten bzw. Zeiten außerhalb der Öffnungszeiten der Kita/Schule.

 

Die Erziehungsberechtigten werden an den Kosten der Kinderbetreuung beteiligt und zahlen entsprechend des Einkommens einen Beitragssatz an den Landkreis Emsland. Sofern der Elternbeitrag nicht erbracht werden kann, ist auf Antrag eine anteilige oder komplette Übernahme des Elternbeitrags möglich. Ein Elternbeitragsrechner und eine Übersicht über den zu entrichtenden Elternbeitrag sind unter Downloads zu finden.