Infos für Kindertagespflegepersonen

 

In der Regel ist die Kindertagespflege eine erlaubnispflichtige Betreuungsform und darf nur von geeigneten Kindertagespflegepersonen ausgeübt werden. Hier bedarf es der Überprüfung des Fachbereichs Bildung, Kultur und Sport.

Wenn Sie als Kindertagespflegeperson tätig werden möchten, wenden Sie sich daher bitte rechtzeitig an die Fachberatung Kindertagespflege des Fachbereiches Bildung, Kultur und Sport.

 

Im Rahmen der Eignungsprüfung/Erlaubniserteilung werden folgende Unterlagen von Ihnen angefordert:

 

  • Ärztliches Attest
  • Erste-Hilfe Kurs am Kind (nicht älter als 2 Jahre)
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Qualifizierungsnachweis oder päd. Abschlusszeugnis
  • Selbstauskunft Hilfen zur Erziehung
  • Selbstauskunft Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
  • Antrag auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis/Geeignetheitsbescheinigung
  • Datenschutzeinwilligung

 

 

Voraussetzung für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson: Qualifizierung

 

Um als Kindertagespflegeperson tätig werden zu können, muss man mindestens einen Qualifizierungskurs mit einem Umfang von 160 Unterrichtsstunden oder eine andere pädagogische Qualifikation (z.B. durch pädagogische Berufsausbildung) vorweisen. Zudem müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B2-Level) und mindestens ein Hauptschulabschluss vorliegen.

Im Bereich Downloads finden Sie eine aktuelle Übersicht der angebotenen Qualifizierungskurse mit Kontaktdaten der Bildungsträger.


 

Weitere Informationen können Sie der Kindertagespflegesatzung des Landkreises Emsland entnehmen. Diese sowie weitere Materialien finden Sie im Bereich Downloads.