Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist ein gleichrangiges Betreuungsangebot zu einer Betreuung in der Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren in einer kleinen Gruppe mit einer festen Bezugsperson (Kindertagespflegeperson).
Für Kinder bis zum 3. Lebensjahr ist Kindertagespflege wegen des familiären Rahmens, des günstigen Betreuungsschlüssels und der engen Bindung zur Kindertagespflegeperson eine attraktive und flexible Betreuungsform, die auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert. Die Kindertagespflege kann eine zusätzliche Betreuungsmöglichkeit für Kindergarten- und Schulkinder sein, wenn z.B. Randzeiten vor oder nach Kita- oder Schulbesuch abgedeckt werden müssen.
Kindertagespflegepersonen, umgangssprachlich Tagesmütter und –väter, können im eigenen Haushalt, in der Familie, in angemieteten Räumen oder in einem Zusammenschluss von 2-3 Kindertagespflegepersonen, der sog. Großtagespflege, tätig werden.
Die rechtlichen Grundlagen sind in §§ 22 bis 24, 43 und 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) festgehalten.
Nähere Informationen zu den Rahmenbedingungen finden Sie in der Satzung Kindertagespflege des Landkreises Emsland im Downloadbereich.