Kooperation im Kinderschutz 

Die Kooperation im Kinderschutz hat sich zu einem zentralen Thema in der Qualitätsentwicklung im Kinderschutz entwickelt. Vernetztes Handeln und Vereinbarungen zum Umgang mit dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung mit den unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren tragen zum verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen bei. Darüber hinaus geben sie den Fachkräften aus den unterschiedlichen Institutionen eine Handlungssicherheit und stärken die Verantwortungsgemeinschaft entsprechend der Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes.

 

Im Folgenden finden Sie Kooperationsvereinbarungen über eine verbindliche Zusammenarbeit im Kinderschutz, die der Landkreis Emsland mit den aufgeführten Trägern und Institutionen geschlossen hat. 

 

Außerdem steht Ihnen in den jeweiligen Links der Meldebogen über eine mögliche Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt sowie das Ablaufschema bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung zum Download zur Verfügung.

 

Zur anonymisierten Fallberatung bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung stehen Ihnen die sogenannten Insoweit erfahrenen Fachkräfte zur Verfügung. Nähere Informationen und eine Übersicht der Fachberatungsstellen im Landkreis Emsland finden Sie im Flyer: "Kinder wirksam schützen. Beratung bei Kindeswohlgefährdung".

 

Ablaufschemen

 

Arbeitsmaterialien

 

Vereinbarungen zur Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII sowie
zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72a SGB VIII

 

Kooperation im Kinderschutz für Fachkräfte an Schulen

 

Kooperationsvereinbarung Schwangerschaftsberatungsstellen 

 

Kooperation im Kinderschutz für Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen

   Dabei handelt es sich um eine verallgemeinerte Darstellung. Die abgeschlossenen Kooperationsvereinbarungen werden auf die
   jeweiligen internen Strukturen der Krankenhäuser im Landkreis Emsland angepasst und können sich in Einzelheiten unterscheiden.

 

 

Die gesetzliche Verankerung der verschiedenen Berufsgruppen kann der Übersicht entnommen werden: