Kooperation im Kinderschutz
Die Kooperation im Kinderschutz hat sich zu einem zentralen Thema in der Qualitätsentwicklung im Kinderschutz entwickelt. Vernetztes Handeln und Vereinbarungen zum Umgang mit dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung mit den unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren tragen zum verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen bei. Darüber hinaus geben sie den Fachkräften aus den unterschiedlichen Institutionen eine Handlungssicherheit und stärken die Verantwortungsgemeinschaft entsprechend der Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes.
Im Folgenden finden Sie Kooperationsvereinbarungen über eine verbindliche Zusammenarbeit im Kinderschutz, die der Landkreis Emsland mit den aufgeführten Trägern und Institutionen geschlossen hat.
Außerdem steht Ihnen in den jeweiligen Links der Meldebogen über eine mögliche Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt sowie das Ablaufschema bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung zum Download zur Verfügung.
Zur anonymisierten Fallberatung bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung stehen Ihnen die sogenannten Insoweit erfahrenen Fachkräfte zur Verfügung. Nähere Informationen und eine Übersicht der Fachberatungsstellen im Landkreis Emsland finden Sie im Flyer: "Kinder wirksam schützen. Beratung bei Kindeswohlgefährdung".
Ablaufschemen
- Ablaufschema bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII
- Ablaufschema bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung nach § 8b SGB VIII / § 4 KKG
Arbeitsmaterialien
- Meldebogen über eine mögliche Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt
- Vordruck Schweigepflichtentbindung
Vereinbarungen zur Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII sowie
zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72a SGB VIII
- Für den Bereich Tageseinrichtungen für Kinder
- Für den Bereich Großtagespflege
- Für den Bereich Kindertagespflege
- Für den Bereich Familienzentren in Trägerschaft einer (Samt-)Gemeinde
Kooperation im Kinderschutz für Fachkräfte an Schulen
- Online-Fortbildung für Fachkräfte aus dem Bildungswesen am 13.03.2024: "Gesetzliche Rahmenbedingungen und nützliches Wissen für eine gelingende Zusammenarbeit mit dem Jugendamt" von Verw.Prof.'in Dr.'in Andrea Kliemann
- Kooperationsvereinbarung zwischen der Niedersächsischen Landesschulbehörde, den Schulen im Landkreis Emsland und dem Landkreis Emsland als öffentlicher Träger der Jugendhilfe
- Kooperationsvereinbarung zwischen den Schulen in freier Trägerschaft und dem Landkreis Emsland als öffentlicher Träger der Jugendhilfe
- Ablaufschema bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung
- Meldebogen über eine mögliche Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt
Kooperationsvereinbarung Schwangerschaftsberatungsstellen
- Kooperationsvereinbarung über eine verbindliche Zusammenarbeit im Kinderschutz zwischen den Schwangerschaftsberatungsstellen und dem Fachbereich Jugend des Landkreises Emsland
- Ablaufschema bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung
- Meldebogen über eine mögliche Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt
- Checkliste zur fachlichen Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung
Kooperation im Kinderschutz für Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen
- Online-Fortbildung für Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen am 06.03.2024: "Gesetzliche Rahmenbedingungen und nützliches Wissen für eine gelingende Zusammenarbeit mit dem Jugendamt" von Verw.Prof.'in Dr.'in Andrea Kliemann
- Kooperationsvereinbarung über eine verbindliche Zusammenarbeit im Kinderschutz zwischen den Krankenhäusern und dem Fachbereich Jugend des Landkreises Emsland
Dabei handelt es sich um eine verallgemeinerte Darstellung. Die abgeschlossenen Kooperationsvereinbarungen werden auf die
jeweiligen internen Strukturen der Krankenhäuser im Landkreis Emsland angepasst und können sich in Einzelheiten unterscheiden.
Die gesetzliche Verankerung der verschiedenen Berufsgruppen kann der Übersicht entnommen werden: