Denkmalpflege
Denkmalpflegerisches Denken und Handeln entstand aus der Motivation heraus, Zeitzeugnisse der Menschheitsgeschichte über die eigene Generation hinaus zu bewahren. Was zunächst in theoretischen Diskursen und Bürgerinitiativen begann, entwickelte sich mit der Zeit zur institutionellen Denkmalpflege, wie wir sie heute kennen. Sie dient dem Erhalt historisch, künstlerisch und regional bedeutenden Kulturguts und umfasst alle hierfür erforderlichen Maßnahmen.
Der Denkmalschutz schafft den rechtlichen Rahmen für die denkmalpflegerischen Belange. Überwiegend geprägt und verfasst wurden die heutigen Denkmalschutzgesetze in den 1970er Jahren. Da in Deutschland Landeshoheit gilt, haben die Bundesländer eigene Gesetze mit abweichenden Definitionen. Worin sie jedoch ausnahmslos übereinstimmen, ist die Tatsache der Schutzwürdigkeit unseres kulturellen Erbes und dass dieses Anliegen im öffentlichen Interesse liegt.
In enger Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege fungieren die Unteren Denkmalschutzbehörden in den Gemeinden vor Ort als primäre Anlaufstelle für alle denkmalpflegerischen Anliegen. Die Städte Lingen (Ems), Meppen und Papenburg regeln diese in eigener Zuständigkeit, während der Landkreis Emsland für das übrige Kreisgebiet verantwortlich ist.
Hüvener Mühle