Richtlinie ÖPNV

Hier finden Interessierte die Richtlinie des Landkreises Emsland als zuständige Behörde und Aufgabenträger nach Art. 2 lit. b) VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG i.V.m. § 4 Abs. 4 NNVG über die Anwendung und Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Pflichten aus der Anwendung der genehmigten Tarife

 

Die Antragsformulare für die Abrechnung nach 2.4 können unter der E-Mail-Adresse holger.dieker@eeb-online.de
angefordert werden.