Breitbandausbau 2. Projektphase: Fragen und Antworten

Wissenswertes zum 2. Ausbauprojekt des Landkreises durch die Telekommunikationsunternehmen im nördlichen Emsland sowie durch die Westenergie Breitband GmbH im südlichen Emsland.

 

Im Emsland startet ein neues Internetzeitalter für alle Adressen im ländlichen Raum. Der Landkreis Emsland hat mit der epcan und MUENET für die Ausbaugebiete Nord und Mitte sowie der Westenergie Breitband für den Süden eine Vereinbarung geschlossen, die den Bau und Betrieb eines umfangreichen Breitbandnetzes vorsieht. Ziel ist es, für alle Privathaushalte die Attraktivität der Lebens- und Wirtschaftsbereiche zu steigern und zukunftsfähig zu machen. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Projekt!

 

 

Wie ist die Vorgehensweise bei der 2. Ausbauphase?

In einem ersten Schritte wurden alle Grundstückseigentümer im Emsland angeschrieben, die im Rahmen des geförderten Ausbauprojektes einen Glasfaseranschluss durch die epcan GmbH und MUENET GmbH sowie der Westenergie Breitband erhalten können. Die Schreiben für das nördliche und mittlere Emsland werden vor Ostern 2021 und für die Adressen im südlichen Emsland werden Anfang Mai 2021 versendet

 

Wo wird ausgebaut, wer erhält einen entsprechenden Anschluss?

Die Förderrichtlinien des Bundes und des Landes geben für die Ausbauaktivitäten des Landkreises eindeutige Bedingungen vor: Es dürfen nur die Haushalte erschlossen werden, die bisher eine Übertragungsrate von weniger 30 Mbit/s im Download haben und bei denen kein Telekommunikationsunternehmen eine Ausbauplanung angekündigt hat. Diese Anschlüsse werden als weiße Flecken bezeichnet.

 

Wer bewertet diese Aspekte und entscheidet damit über die Teilnahme am Projekt?

Zur Klärung der Frage, ob eine Versorgung von 30 Mbit/s im Download bereits vorliegt, gibt es ein vorgeschriebenes Verfahren, die sogenannte Markterkundung. Hier müssen die verschiedenen Telekommunikationsunternehmen Angaben zur bestehenden und zur geplanten Versorgung machen. Im Ergebnis der Datenauswertung kann es sein, dass die Grenze zwischen einem weißen Fleck und einem „versorgten“ Haushalt genau zwischen zwei Nachbarn verläuft. Geschuldet ist dies im Einzelfall der Länge des Kupferkabels zu sogenannten Kabelverzweigern. Bei der Frage, ob man die Leistung auch tatsächlich erhält, spielt es auch eine Rolle, welches Telekommunikationsunternehmen den Kabelverzweiger aufgerüstet hat.

 

Warum haben einzelne Haushalte mehrere Schreiben erhalten?

Mit dem Anschreiben wurde ein Gestattungsvertrag oder eine Grundstückseigentümererklärung versandt, die dem ausbauenden Unternehmen erst erlaubt, den Glasfaserhausanschlusses herzustellen. Häufig hat ein Grundstück mehrere Eigentümer, wie zum Beispiel beide Ehepartner oder Eigentümergemeinschaften. Jeder im Grundbuch hinterlegte Eigentümer wurde angeschrieben, da eine Zustimmung aller am Grundstück beteiligten Parteien für den Glasfaserhausanschluss erfolgen muss. Gibt es aber auf einem Grundstück mehrere Wohneinheiten (z.B. ein Doppelhaus), aber nur einen Eigentümer, so wird auch nur dieser angeschrieben. Die konkrete Anschlusssituation in diesen Häusern ist dann mit den jeweiligen Firmen direkt zu besprechen.

 

Was ist als Grundstückseigentümer zu beachten?

Der Glasfaserhausanschluss wird bis zum Anschlusspunkt kostenlos ins Haus gelegt. Dazu sind natürlich Bauarbeiten auf dem Grundstück und am Hause erforderlich.

 

Wann ist das Netz für den Kunden nutzbar?

Im ersten Schritt muss der Ausbau erfolgt sein. Um den eingerichteten Anschluss anschließend nutzen zu können, muss ein Vertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen geschlossen werden - dies kann die epcan GmbH, MUENET GmbH oder die Westenergie Breitband GmbH sein, aber auch jedes andere Unternehmen, das die Leitungen der Telekommunikationsunternehmen anmieten möchte. Die Förderregularien verlangen, dass das gebaute Glasfasernetz für andere Anbieter offen ist.

Welche sonstigen Anbieter werden das Netz nutzen und Angebote für den Kunden erstellen?

Das ist offen. Interessierte Telekommunikationsunternehmen müssen mit der epcan GmbH, MUENET GmbH oder die Westenergie Breitband GmbH als Netzbetreiber das Gespräch suchen und entsprechende Vereinbarungen schließen. Davon ist abhängig, ob und zu welchen Konditionen Produkte anderer Anbieter für den Kunden erhältlich sein werden.

 

Wie geht es derzeit weiter?

Die epcan GmbH, MUENET GmbH oder die Westenergie Breitband GmbH wird jetzt in mehreren Bauabschnitten das Glasfasernetz in den „Boden bringen“. Im Vorfeld der Bauarbeiten sind Außendienstmitarbeiter in den Siedlungen unterwegs und informieren zum Projekt sowie zu den Verträgen. Bis zum Start der Bauarbeiten bleibt in den Ausbaugebieten Zeit, sich für den kostenlosen Hausanschluss zu entscheiden.