Bauantrag online
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Das virtuelle Bauamt ITeBAU ist eine internetbasierende Kollaborationsplattform "Conject PM", auf die alle am Baugenehmigungsprozess Beteiligten, wie Bauaufsichtsbehörden, Bauherren, Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser, interne und externe beteiligte Ämter, u.a. entsprechend den ihnen zugewiesenen Rechten zugreifen können. Mit ITeBAU können Genehmigungen für nicht verfahrensfreie Bauvorhaben beim Landkreis Emsland in wenigen Schritten komfortabel online beantragt und der entsprechende Bescheid (z. B. eine Baugenehmigung oder ein Bauvorbescheid) in der Bauplattform online zur Verfügung werden. Die Voraussetzung, um mit der Bauplattform Anträge einreichen zu können, ist ein Internetanschluss und eine E-Mail-Adresse und ein Bürgerkonto im OpenR@thaus.
RECHTSGRUNDLAGEN
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)
- Niedersächsische Verordnung über Bauvorlagen sowie baurechtliche Anträge, Anzeigen und Mitteilungen (Niedersächsische Bauvorlagenverordnung - NBauVorlVO)
- Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (Baugebührenordnung - BauGO)
- Niedersächsisches Verwaltungskostengesetz (NVwKostG)
WELCHE GEBÜHREN FALLEN AN?
Für die digitale Bearbeitung des Antrags entstehen keine zusätzlichen Kosten. Es entstehen lediglich die Gebühren, die auch für die Bearbeitung eines Antrags in Papierform nach den entsprechenden Verwaltungs- und Baugebührenordnungen zu erheben sind.
WELCHE SCHRITTE SIND ERFORDERLICH?
Für das Antragsverfahren sind folgende Schritte erforderlich:
- Die Bauherrin oder der Bauherr erteilt einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser den Auftrag zur Einreichung eines Antrags. Damit wird die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser Bevollmächtigte/r der Bauherrin oder des Bauherrn.
- Nach Anmeldung im OpenR@thaus ruft die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser bei der Dienstleistung Bauantrag Online mit dem virtuellen Bauamt ITeBAU das für den Antrag benötigte Formular auf. Bei Anträgen nach § 3a Niedersächsische Bauordnung öffnet sich dann ein Anmeldefenster für das Servicekonto Plus mit Ausweisfunktion des Landes Niedersachsen, da für diese Anträge eine gesetzlich vorgeschriebene Authentifizierung der Antragstellerin / des Antragstellers erforderlich ist. Die Authentifizierung erfolgt dabei mit dem Personalausweis mit aktivierter eID über die AusweisApp2 auf Smartphone und PC. Nach erfolgter Anmeldung im Servicekonto Plus gelangt man zurück ins OpenRathaus. Dort können dann das Formular für den Antrag ausgefüllt, die gefertigten Bauvorlagen im PDF-Format als Anlagen hochgeladen und abschließend durch einen Klick auf die Senden-Schaltfläche digital abgesendet werden.
- Der Bauantrag und die Bauvorlagen gehen im virtuellen Bauamt ITeBAU des Landkreises Emsland ein. Es wird ein Projektraum eingerichtet - die digitale Bauakte. Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfverfasser und die Bauherrn erhalten per Mail eine Einladung in den Projektraum.
- Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser sowie die Antragstellerin oder der Antragsteller registrieren sich in der Bauplattform unter Angabe von Kontaktdaten, Benutzername und Passwort und haben so die Möglichkeit, auf den eingerichteten Projektraum und die dort gespeicherten Dokumente entsprechend der ihnen zugewiesenen Rechte zuzugreifen. Näheres dazu kann in der unten verlinkten Anleitungen (FAQ zu ITeBAU) für die Registrierung eingesehen werden.
- Die Bauaufsichtsbehörde bearbeitet den Bauantrag und stellt sämtlichen Schriftverkehr in den Projektraum. Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser sowie die Antragstellerin oder der Antragsteller erhalten über neu in den Projektraum eingestellte Dokumente jeweils eine Benachrichtigung per E-Mail und können die Dokumente im Projektraum einsehen und herunterladen. Nachzureichende Bauvorlagen werden von der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser in einen gesonderten Ordner hochgeladen. Diese müssen dann eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS) der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers enthalten. Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens werden die Baugenehmigung und die genehmigten Bauvorlagen durch die Bauaufsichtsbehörde in die Bauplattform hochgeladen und zum Download bereitgestellt.
Zur digitalen Antragstellung gelangen Sie im OpenR@thaus.
HILFREICHE LINKS
- FAQ zu ITeBAU: www.itebau.de/faq
- Bauplattform digitales Bauamt: ng.conject.com
- conjectPM Help Center (by Aconex): cegbu-de.custhelp.com
ITEBO GmbH, Planen und Bauen
Dielingerstraße 39/40
49074 Osnabrück
Tel. 0541 9631 831