IED-Inspektionen Tierhaltungsanlagen

Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen, kurz IED (engl. Industrial Emissions Direktive), ist eine EU Richtlinie mit Regelungen zur Genehmigung, zum Betrieb und zur Stilllegung von Industrieanlagen in der EU. Sie verfolgt das Ziel, die Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen durch eine integrierte Genehmigung zu vermeiden und soweit wie möglich zu vermindern.

 

Diese Richtlinie ist am 06.01.2011 in Kraft getreten und von den Mitgliedsstaaten bis zum 07.01.2013 in nationales Recht umzusetzen.

 

Am 02.05.2013 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen in Kraft getreten.

 

Zu den betroffenen Anlagen gehören auch Intensivtierhaltungen, die eine bestimmte Anlagengröße überschreiten. Für Tierhaltungsanlagen liegt die maßgebliche Größe bei:

 

  • 40.000 Geflügelplätzen
  • 2.000 Mastschweineplätze (Schweine über 30 kg) oder
  • 750 Sauenplätze
  • bei gemischten Beständen mit einem Wert von ≥ 100%, bis zu denen die Platzzahlen jeweils ausgeschöpft werden

 

Die betroffenen Anlagen unterliegen einer besonderen Überwachung und sind regelmäßig im Rahmen einer Ortsbesichtigung zu überprüfen. Diese Ortsbesichtigung hat alle 3 Jahre und für PRTR-Anlagen (PRTR = Pollutant Release and Transfer Register –Schadstofffreisetzungs- und verbringungsregister) sogar alle zwei Jahre zu erfolgen. PRTR-pflichtig sind Anlagen, die die o.g. Tierplatzzahlen erreichen und darüber hinaus bestimmte Schadstoffschwellenwerte erreichen. Für die Tierhaltung ist vor allem der Ammoniakschwellenwert von Bedeutung. Dieser liegt bei 10.000 kg/Jahr.

 

Das Niedersächsische Umweltministerium hat mit Erlass vom 23.10.2013 festgelegt, welche Betriebe vor Ort zu überprüfen sind und wie die Ortsbesichtigungen zu erfolgen haben. Eine Aktualisierung im Ministerialblatt wurde eingeleitet.


Bei der Vor-Ort-Besichtigung ist der dort abgedruckte Inspektionsbericht zu verwenden. Im Wesentlichen ist zu kontrollieren, ob die Stallgebäude (sowie Nebenanlagen) so betrieben werden, wie sie genehmigt wurden. Dies gilt vor allem für Lüftungsanlagen, Filter und Güllelagerstätten. Von besonderer Bedeutung ist auch, ob die wasser- und abfallrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Das Inspektionsergebnis ist dem Betreiber spätestens 2 Monate nach dem Termin mitzuteilen und spätesten 4 Monate nach dem Termin zu veröffentlichen.

 


 

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