Fördermittel beantragen

Nachnutzungsvorhaben nach §35, Abs. 4, Nr. 1 BauGB können förderfähig sein. Das Land Niedersachsen hat hierzu „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendung zur integrierten ländlichen Entwicklung – ZILE 2023 –“ vorgelegt. Die aktuelle ZILE-Richtlinie sowie alle Anlagen finden Interessierte auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter dem Link: Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung - ZILE - | Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Für Fragen zur Antragstellung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems zur Verfügung. Zum Kontaktformular:

Kontaktformular | Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems